BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/203/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zu einem Heckenpflegeschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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06.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Miteigentümer des Grundstücks Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 70/9 legten Beschwerde bei der Gemeinde ein.
Grund war der Schnitt der gemeindlichen Hecke am Friedhof im Ortsteil Pastow durch den Bauhof von der seit Jahren bestehenden Höhe von ca. 2 Metern auf ca 1,50 Meter.
Der Bauhof hatte die eklatante Kürzung vorgenommen, damit die Hecke wieder dichter wachsen kann.
Die Beschwerdeführer geben an, die Gemeinde habe sich den Lärmschutz für die Bürger gerade an der B 110 in der Vergangenheit auf die Fahnen geschrieben und beseitige diesen nun ohne jede Absprache und ohne für anderweitigen Lärmschutz zu sorgen.
Ihr Begehren geht dahin, diese Hecke wieder wachsen zu lassen und bei Bedarf von Änderungen mit ihnen vorab zu sprechen.
Die angedachte Vereinbarung entspricht dem Willen und damit einer Beruhigung der Emotionen der Beschwerdeführer und bindet die Gemeinde nur in geringem Maße. Es kann jederzeit gekündigt werden, was einer Absprache zu Änderungen an der Hecke gleichkommt, so dass die Beschwerdeführer die Sicherheit haben, nicht wieder überrascht zu werden. Gleichzeiitg wächst die Hecke wieder auf einheitliche 2 Meter.
Die Hecke auf dem Flurstück 70/6 ist seit Jahren von den Beschwerdeführern gepachtet. In dem alten Pachtvertrag findet sich keine Regelung zu einer Pflege der Hecke mittels Schnitt, so dass hier für diese wichtige Verpflichtung auch gleich vertraglich nachgebessert wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.05.2020, dass eine Vereinbarung zu den Modalitäten des Pflegeschnitts der in ihrem Eigentum stehenden Hecke auf den Flurstücken 70/6 und 70/15 der Flur 1 der Gemarkung Pastow mit den Miteigentümern des benachbarten Grundstücks Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 70/9 gemäß anliegendem Entwurf getroffen wird.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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508,7 kB
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