BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/280/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 28.04.2020
Havarie - Absackung der Fahrbahn - Sicherung und Verhinderung Schadensausbreitung, OT Poppendorf, Zur alten Schmiede 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Am 24.04.2020 wurde festgestellt, dass sich die Fahrbahn im Bereich der Wendeanlage Zur alten Schmiede 1 in Poppendorf abgesenkt hat.
Seit 2018 sind in dem Bereich der Wendeanlage und des sich anschließenden Gehweges Wasseraustritte aus der Fahrbahn und des Gehweges bekannt. Um das austretende Wasser abzuführen wurde im Übergangsbereich zum Fußweg bereits eine Sickerrigole eingebaut, dessen Wasser in das Regenrückhaltebecken abgeleitet wird.
Im Frühjahr dieses Jahres trat erneut Wasser aus, diesmal am Bord. Es lässt sich schlussfolgern, dass die Wasserbewegungen unterhalb der Straße immer noch aktiv sind und es mit Unterspülungen der Fahrbahn zu rechnen ist, die zu plötzlichen Einbrüchen und weiteren Absackungen führen können. Es bestand Gefahr in Verzug.
Es war eine Entscheidung in äußerster Dringlichkeit notwendig, um weitere Gefahren abzuwehren. Das Ausmaß der Havarie ist nicht erkennbar.
Es wurde die Firma BMR Tiefbau angesprochen, ob sie kurzfristig in der Lage ist, den Gefahrenbereich zu sichern, die Fahrbahn zu öffnen und Suchschachtungen durchzuführen, um die Ursache der Wasseraustritte und der Absackung der Fahrbahn zu finden und zu beheben. Die Firma hat sich am 28.04.2020 bereit erklärt, die Havarieleistungen auszuführen und ein Angebot eingereicht. Am 28.04.2020 wurde durch BMR Tiefbau GmbH bereits Absperrungen errichtet, damit eine Befahrung durch LKW und Pkw verhindert wird und auch keine Fußgänger sowie Fahrradfahrer in den Gefahrenbereich gelangen.
Am 28.04.2020 hat der Bürgermeister folgende Eilentscheidung getroffen:
Entscheidung:
Der Bürgermeister, Herr Wallis, entscheidet gem. § 39 Absatz 3 S.3 KV M-V in äußerster Dringlichkeit, mit der Unterzeichnung des Auftrages zur Sicherung der Gefahrenstelle, Öffnung der Fahrbahn, Suchschachtungen gemäß des Angebotes der Firma BMR Tiefbau GmbH vom 28.04.2020 die Gefahr des plötzlichen Einsturzes der Fahrbahn abzuwenden und größeren Schaden an der Fahrbahn zu verhindern.
Diese Eilentscheidung bedarf der Genehmigung durch die Gemeindevertretung gem. § 39 Abs. 3 S.4 KV M-V.
Die Gemeinde soll entscheiden, ob sie die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 S. 4 KV M-V vom 28.04.2020 genehmigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 18.05.2020 die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Absatz 3 S. 3 KV M-V vom 28.04.2020 gem. § 39 Abs.3 S. 4 KV M-V zu genehmigen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Das eingereichte Angebot der Firma BMR Tiefbau GmbH setzt Kosten an in Höhe von 13.740,69 Euro einschl. Umsatzsteuer als grobe Kostenschätzung bezüglich des Umfangs der Leistungen. Der tatsächliche Aufwand lässt sich derzeit noch nicht benennen.
Im Haushalt 2020 sind auf dem Produktkonto 54100.5233800 für Reparaturen an Straßen 20.000,00 Euro eingeplant.
Davon sind bereits 6.114,82 Euro ausgezahlt bzw. beauftragt.
Somit stehen noch 13.885,18 Euro zur Verfügung.
Damit ist nach derzeitigen Stand die Finanzierung der Maßnahme gesichert.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Auswirkungen auf Liegenschafstangelegenheiten sind nicht bekannt.
