BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/246/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Peezer Bach, WAUN-0600 –
M32 – Rückbau Wehr Poppendorf und Reglung Wasserverteilung zu Gunsten des Umfluters sowie
M33 – Optimierung Umfluter Teich Poppendorf
-Genehmigung zur Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18.03.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Zuge der Überprüfung des Verteilerwehres im Park Poppendorf wurde festgestellt, dass das Wehr mit der Zustandsnote 2,9 zu bewerten und standsicher ist. Mittelfristig ist aber eine Erneuerung des Wehres zu planen.
Das Wehr reguliert die Zuflüsse in den Teich und in den Umfluter. Das Fließgewässer ist der Peezer Bach, ein Gewässer 2. Ordnung für das im Gemeindegebiet die Gemeinde zuständig ist.
Für den Peezer Bach sind Bewirtschaftungsziele und Maßnahmenpläne festgelegt, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dienen. Ziele der WRRL sind der Gewässerschutz, eine naturnahe Gewässerentwicklung, der Erhalt oder die Herstellung eines guten Gewässerzustandes.
Vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu MM) wird zurzeit die Maßnahmenplanung für den Peezer Bach als Vollplanung gem. WRRL überarbeitet, die verbindlich bis 2027 umgesetzt werden muss.
Das Stalu MM teilte mit, dass der Rückbau des Wehres und die Optimierung des Umfluters des Teiches in die Maßnahmenplanung als Einzelmaßnahmen
- M32 – Rückbau Wehr Poppendorf und Reglung Wasserverteilung zu Gunsten des Umfluters
- M33 – Optimierung Umfluter Teich Poppendorf
mit aufgenommen wurden.
Mit der Aufnahme der Einzelmaßnahme M32 in die Maßnahmenplanung nach WRRL ist die mittelfristig notwendige Erneuerung des Verteilerwehres nicht mehr erforderlich und genehmigungsfähig.
Die Umsetzung der Maßnahmen M32 und M33 – Rückbau des Verteilerwehres im Park Poppendorf und die Optimierung des Umfluters des Teiches – ermöglichen eine lineare Durchgängigkeit für Fische.
Für die Planung und Realisierung der Maßnahmen M32 und M33 ist die Gemeinde Poppendorf zuständig.
Die EU und das Land M-V unterstützen die Gemeinden bei der Umsetzung der Maßnahmen mit Fördermitteln gemäß der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL). Für Fließgewässer wie den Peezer Bach können Fördermittel in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Kosten beantragt werden.
Die Gemeinde Poppendorf hat den B-Plan 4 entwickelt und einen Öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Clearum GmbH und dem Landkreis Rostock abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Zahlung für die Kompensation des Ausgleichdefizites in Höhe von 21.710,70 Euro durch die Clearum GmbH an den Landkreis Rostock (Verwahrer der Mittel) und den Einsatz dieser Mittel für Maßnahmen zur ökologischen Sanierung des Peezer Baches durch die Gemeinde Poppendorf. Die Gemeinde Poppendorf ist vom Landkreis Rostock erinnert worden, diese Gelder entsprechend zu verwenden. Der Vertrag ist der Anlage beigefügt. Da die Einzelmaßnahmen M32 und M33 im Maßnahmenplan des Peezer Baches nach WRRL festgelegt sind, steht einer Verwendung der Mittel aus dem öffentliche-rechtlichen Vertrag zur Realisierung der Einzelmaßnahmen M32 und M33 nichts entgegen.
Diese Beschlussvorlage sollte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.03.2020 vorgestellt werden. Da auf Grund der Corona-Krise die Sitzung ausgefallen ist und nicht abzusehen war, wann die Gemeindevertretung sich wieder zusammensetzt, hat der Bürgermeister am 18.03.2020 folgende Eilentscheidung getroffen:
Entscheidung:
Der Bürgermeister, Herr Wallis, entscheidet gem. § 39 Absatz 3 S.3 KV M-V in äußerster Dringlichkeit, da die Gemeindevertretung nicht eingerichtet ist, dass der Fördermittelvorantrag gestellt wird sowie die Planungsleistungen ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.
Diese Eilentscheidung bedarf der Genehmigung durch die Gemeindevertretung gem. § 39 Abs. 3 S.4 KV M-V.
Die Eilentscheidung ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde soll entscheiden, ob sie die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 S. 4 KV M-V genehmigt und die Planung und Realisierung der Maßnahnmen M32 und M33 gemäß Maßnahmenplan nach WRRL für den Peezer Bach umsetzen möchte mit Fördermittel.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 18.05.2020 die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Absatz 3 s. 3 KV M-V vom 18.03.2020 gem. § 39 Abs.3 S. 4 KV M-V zu genehmigen und die Planung und Realisierung der Einzelmaßnahmen
- M32 – Rückbau Wehr Poppendorf und Reglung Wasserverteilung zu Gunsten des Umfluters
- M33 – Optimierung Umfluter Teich Poppendorf
gemäß Maßnahmenplanung für den Peezer Bach gem. WRRL.
Ein Fördermittelantrag nach WassFöRl ist zu stellen.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 gem. HOAI 2013 der Einzelmaßnahmen M32 und M33 sind zeitnah auszuschreiben und der wirtschaftlichste Bieter ist stufenweise zu beauftragen, d.h. die LPH 1 – 4 vollständig und die LPH 5 - 9 erst nach Bewilligung von Fördermitteln.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag für die Planungsleistungen zu unterzeichnen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur, wenn Fördermittel bewilligt werden.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden gemäß Kostenschätzung folgende Kosten veranschlagt:
| Kosten |
Baukosten | 92.375,54 |
Planungskosten | 32.845,11 |
Sicherheitszuschlag 10% | 12.522,07 |
Gesamtausgaben | 137.742,72 |
Zur Finanzierung der Maßnahmen können die Restmittel aus dem Teilhaushalt 2 in 2019 in Höhe von 50.000,00 Euro vom Konto 55200/0960000/7853200 in den Teilhaushalt 2 in 2020 übertragen werden. Weiterhin sind im Teilhaushalt 2 2020 auf dem Konto 55200.52339 70.000,00 Euro eingestellt, die zur Deckung der Finanzierung verwendet werden können. Für die Baumaßnahme stehen weiterhin 21.710,70 Euro aus der Zahlung für die Kompensation des Ausgleichsdefizites des B-Plan 4 beim Landkreis Güstrow bereit.
Es stehen damit insgesamt 141.710,70 Euro zur Verfügung.
Die Finanzierung ist gesichert.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nur, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Das Verteilerwehr und der Umfluter befinden sich auf den gemeindeeigenen Flurstücken 390 und 391, Flur 1, Gemarkung Poppendorf.
Weitere Liegenschaftsangelegenheiten sind nicht bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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