BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/204/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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25.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Bei der 3. Änderung der Geschäftsordnung geht um die prinzipielle Umstellung von der schriftlichen auf die elektronische Einladung zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse.
Das bedeutet, dass die elektronische Einladung dann der Standard ist. Gem. § 29 Absatz 1 Satz 1 KV M-V muss die Geschäftsordnung dies ausdrücklich bestimmen, damit der Bürgermeister und die jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse auf andere als die bislang übliche, schriftliche Weise einladen darf.
Gemeindevertreter oder gerade auch sachkundige Einwohner in den beratenden Ausschüssen (§ 15 GO) können selbstverständlich jederzeit von ihrem Recht aus § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V Gebrauch machen und die an sie gerichteten Einladungen in schriftlicher Form verlangen. Daher ist auch keine Änderung in § 15 der Geschäftsordnung in Form einer Abweichung für die sachkundigen Einwohner nötig.
Da bislang keine Regelung zur Form der Einladung existiert, wird dies im Entwurf in einem neuen Absatz des § 1 vorgeschlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 kB
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