BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/283/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbau einer neuen Heizung/Gastherme FFw Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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25.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gasheizung in der FFw Roggentin ist seit längerm defekt. Trotz regelmäßiger Wartungen der Gastherme ist keine Gewährleistung einer regelmäßigen Wärme mehr gegeben. Wirtschaftlich gesehen hat die Heizung in der FFw Roggentin ausgedient (BJ 1998). Eine Reparatur wird auf Grund des Alters der Heizung nicht mehr in Betracht gezogen. Es wird daher empfohlen, die Gastherme durch eine neue zu ersetzen.
Die geschätzten Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 5.000,-€ netto. Somit findet hier die Unterschwellenvergabeordnung Anwendung.
Gem. § 14 UVgO i. V. m. Punkt 2 des Vergabeerlasses Mecklenburg-Vorpommern vom 01.01.2019 können Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 5.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Beim Direktauftrag ist eine Markterkundung durchzuführen.
Der Ausfall der Gastherme war nicht geplant und somit ist der Heizungs- bzw. Gasthermenaustausch auch nicht im Haushalt der FFw (Produkt 12600) eingestellt worden.
Im Produkt 12600.5231300 (Unterhaltung Gebäude) des Teilhaushaltes 2 stehen nur noch 3.983,15€ zur Verfügung. Damit wird eine Deckung der finanziellen Mittel in Höhe von rund 3.000,-€ erforderlich, die durch Minderausgaben im Produkt 57300.5231300 (Unterhaltung DGH) erfolgen soll.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 die Beschaffung einer neuen Gastherme für das FFw Gebäude der Gemeinde Roggentin per Direktauftrag. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Sachverhalt werden die benötigten fianziellen Mittel in Höhe von rund 5.950,-€ brutto im Teilhaushalt 2 im Produkt 12600.5231300 und die erforderliche restliche Deckung durch Minderausgaben im Produkt 57300.5231300 zur Verfügung gestellt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
