BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/LIE/451/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung Kaufpreis für Gewerbegrundstücke im BG 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Fanny Lichtenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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25.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Für die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im BG 3 der Gemeinde Roggentin ist es erforderlich, dass seitens der Gemeinde der Kaufpreis festgesetzt wird.
Der Kaufpreis sollte anhand der bis dato angefallenen Kosten sowie der uns vorliegenden Kostenangebote und Schätzwerte ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind die der Gemeinde zugesicherten Fördermittel. Folgende Kosten entstehen der Gemeinde bzw. sind bereits angefallen:
Art der Kosten | Betrag in Euro |
Grunderwerb | ca. 6.700,00 |
Vermessungskosten/Katastergebühr | ca. 47.000,00 |
Vermessungskosten für Lage- und Höhenplan | 3.075,32 |
B-Plan Änderung erbrachte Leistungen TÜV Nord | 5.248,20 |
B-Plan Änderung lt. Angebot ign | ca. 8.457,33 |
Planungskosten Ingenieurbüro J. Meyer | ca. 226.895,74 |
Baukosten | a. 3.136.000,00 |
zusätzliche Baukosten e.dis | ca. 132.224,44 |
Fördermittel | -1.881.600,00 |
Kosten, die Gemeinde nach Abzug der Fördermittel zahlt | a. 1.684.001,03 |
Betrag, der als Grundlage zur Kaufpreisbildung dient |
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Flächen | Größe in m² |
zu veräußernde Flächen | ca. 116.674 |
davon zu veräußerndes Bauland | ca. 113.422 |
davon zu veräußernde Grünfläche | ca. 3.252 |
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Berechnung Kaufpreis | €/m² |
Durchschnittswert für zu veräußernde Flächen in Bezug auf Kosten, die Gemeinde zahlt | ca. 14,43 |
Durchschnittswert für zu veräußerndes Bauland in Bezug auf Kosten, die Gemeinde zahlt | ca. 14,85 |
Der Bodenrichtwert für Gewerbeland liegt in der Gemeinde Roggentin derzeit bei 30,00 €/m².
Dieser Bodenrichtwert sollte bei der Festsetzung des Kaufpreises als Orientierungswert zugrunde gelegt werden.
Anhand der Berechnung liegt ein Quadratmeterpreis von 14,43 /m² (gesamt zu veräußernde Fläche -Bauland + Grünfläche-) vor.
Die Grünflächen können aufgrund des Festsetzung im B-Plan Nr. 3 mitveräußert werden, deshalb wird sich auf den m²-Preis für die gesamt zu veräußernde Fläche bezogen
Seitens des Liegenschaftsamtes des Amtes Carbäk wird vorgeschlagen, den Kaufpreis auf 35,00 €/m² für das Bauland sowie auf 17,50 €/m² für die Grünfläche festzusetzen.
Bei der vorgeschlagenen Kaufpreisfestsetzung würde die Gemeinde Roggentin Kaufpreise in Höhe von ca. 3.566.780,00 € erzielen (hier ist die Fläche abgezogen, die die Gemeinde selbst behält bzw. die für den Bauhof zur Verfügung gestellt wird).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020
- die zu Grünflächen, welche im B-Plan nicht als öffentlichen Grünflächen festgesetzt sind, zu veräußern
sowie
- den Kaufpreis für das Bauland auf 35,00 €/m² und für das Grünland auf 17,50 €/m² festzusetzen.
In dem Kaufpreis sind sämtliche Kosten für den Grunderwerb, die Vermessung, die Satzungsänderung und die Erschließung enthalten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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807,4 kB
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