BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/LIE/451/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

r die Vermarktung der Gewerbegrundstücke im BG 3 der Gemeinde Roggentin ist es erforderlich, dass seitens der Gemeinde der Kaufpreis festgesetzt wird.

 

Der Kaufpreis sollte anhand der bis dato angefallenen Kosten sowie der uns vorliegenden Kostenangebote und Schätzwerte ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind die der Gemeinde zugesicherten Fördermittel. Folgende Kosten entstehen der Gemeinde bzw. sind bereits angefallen:

 

Art der Kosten

Betrag in Euro

Grunderwerb

ca. 6.700,00

Vermessungskosten/Katastergebühr

ca. 47.000,00

Vermessungskosten für Lage- und Höhenplan

3.075,32

B-Plan Änderung erbrachte Leistungen TÜV Nord

5.248,20

B-Plan Änderung lt. Angebot ign

ca. 8.457,33

Planungskosten Ingenieurbüro J. Meyer

ca. 226.895,74

Baukosten

a. 3.136.000,00

zusätzliche Baukosten e.dis

ca. 132.224,44

rdermittel

-1.881.600,00

Kosten, die Gemeinde nach Abzug der Fördermittel zahlt

a. 1.684.001,03

Betrag, der als Grundlage zur Kaufpreisbildung dient

 

 

 

 

 

Flächen

Größe in m²

zu veräernde Flächen

ca. 116.674

davon zu veräerndes Bauland

ca. 113.422

davon zu veräernde Grünfläche

ca. 3.252

 

 

 

 

Berechnung Kaufpreis

/m²

Durchschnittswert für zu veräernde Flächen in Bezug auf Kosten, die Gemeinde zahlt

ca. 14,43

Durchschnittswert für zu veräerndes Bauland in Bezug auf Kosten, die Gemeinde zahlt

ca. 14,85

 

 

Der Bodenrichtwertr Gewerbeland liegt in der Gemeinde Roggentin derzeit bei 30,00 €/m².

Dieser Bodenrichtwert sollte bei der Festsetzung des Kaufpreises als Orientierungswert zugrunde gelegt werden.

Anhand der Berechnung liegt ein Quadratmeterpreis von 14,43 /m² (gesamt zu veräernde Fläche -Bauland + Grünfläche-) vor.

Die Grünflächen können aufgrund des Festsetzung im B-Plan Nr. 3 mitveräert werden, deshalb wird sich auf den m²-Preis für die gesamt zu veräernde Fläche bezogen

 

Seitens des Liegenschaftsamtes des Amtes Carbäk wird vorgeschlagen, den Kaufpreis auf 35,00 €/m²r das Bauland sowie auf 17,50 €/m²r die Grünfläche festzusetzen.

 

Bei der vorgeschlagenen Kaufpreisfestsetzung würde die Gemeinde Roggentin Kaufpreise in Höhe von ca. 3.566.780,00 erzielen (hier ist die Fläche abgezogen, die die Gemeinde selbst behält bzw. die für den Bauhof zur Verfügung gestellt wird).

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020

 

  1. die zu Grünflächen, welche im B-Plan nicht als öffentlichen Grünflächen festgesetzt sind, zu veräußern

 

sowie

 

  1. den Kaufpreis für das Bauland auf 35,00 €/m² und für das Grünland auf 17,50 €/m² festzusetzen.

In dem Kaufpreis sind sämtliche Kosten für den Grunderwerb, die Vermessung, die Satzungsänderung und die Erschließung enthalten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt-Konto 11402.4611201

Ertrag in Höhe von min. ca. 3.566.780,00 €

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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