BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/285/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Roggentin ist gem. § 2 Abs. 1 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz MV BrSchG) verpflichtet die Löschwasserversorgung im eigenen Wirkungskreis sicherzustellen.

 

Mit der Aufstellung und Beschlussfassung vom 03.09.2019 des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Roggentin in der Fassung vom 19.08.2019 sollen die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Roggentin gemäß den Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes schrittweise umgesetzt werden.

Im Feuerwehrbedarfsplan wird im Punkt 2.2.4 Beschreibung der Löschwasserversorgung (siehe Seite 87) empfohlen im Ortsteil Fresendorf den schwassergrundschutz unverzüglich herzustellen, da keine gesicherte Löschwasserentnahmestelle zur Verfügung steht.

 

Nach dem Feuerwehrbedarfsplan ist eine Löschwasserentnahme aus dem öffenlichen Trinkwassernetzt nicht sichergestellt und es sind keine gesicherten Löschwasserquellen vorhanden. Es existiert ein Löschwasserteich Am Schloßberg 2, der einen geringen Wasserstand aufweist, verkrautet ist und durch Regenwasser gespeist wird. Dessen Ergiebigkeit ist vom Regengeschehen abhängig. Weiter sind 2 private Teiche vorhanden sowie ein Löschwasserbrunnen im Bereich des Spielplatzes, der nicht klassifiziert ist. Die aufgezählten Löschwasserquellen reichen nicht aus, um die Löschwassergrundversorgung in Fresendorf zu gewährleisten.

 

Zur Lösung des Problems wird vom Brandschutzausschuss der Gemeinde Roggentin in seiner Sitzung am 06.05.2020 der Einbau von zwei schwasserzisternen empfohlen.

Es ist zu prüfen ob die gemeindeeigenen Flurstücke 97 und 72, Flur 2, Gemarkung Fresendorf geeigent sind als Standorte der Zisternen unter Beachtung der vorgeschriebenen Löschwasservorhaltegrößenordnung sowie der baurechtlichen Zulässigkeit.

 

Um das Projekt zu entwicklen und umzusetzen ist ein Ingenieurbüro gemäß den aktuellen Vergabevorschriften zu beauftragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 25.05.2020 die Herstellung des Löschwassergrundschutzes in Fresendorf durch den Einbau von zwei Löschwasserzisternen unter Beachtung der vorgeschriebenen Löschwasservorhaltegrößenordnung sowie der baurechtlichen Zulässigkeit. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 der HOAI sind gem. den aktuellen Vergabevorschriften auszuschreiben.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag der Planungsleistungen zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2020 sind auf dem Konto:

 

Produktkonto

Mittel im HHJ 2020

12600.785600

70.000,00 €

 

für eine Löschwasserzisterne eingestellt.

 

Die Kosten der Planung und Grundlagenermittlung werden mit 10.300,00 angesetzt und sind durch die eingestellten Haushaltsmittel gedeckt.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die Liegenschaftsverhältnisse werden im Rahmen der Projektentwicklung geprüft.

 

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Anlagen

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