BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/284/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Am 20.06.2016 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf beschlossen.

Mit Schreiben vom 25.11.2019 erhielt die Gemeinde Poppendorf, von TÜV Nord die Bitte, den mit Ihnen bestehenden Vertrag zur Aufstellung des B-Plans 3-2 aus Kapazitätsgründen aufzulösen.

Der Vertragsauflösung wurde in der Gemeindevertretersitzung am 09. Dezember 2019 zugestimmt.

 

Mit der Fortführung des Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf sollte laut Beschluss vom 27. Januar 2020 das Planungsbüro ign Waren GbR, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) beauftragt werden.

Das Kostenangebot von ign erging in Höhe von 38.696,93 €/brutto.

 

Da die Gemeinde Poppendorf bereits 50.901,55 €/brutto in das Planverfahren mit dem Planungsbüro TÜV Nord investiert hat, erscheint das von ign vorliegende Angebot viel zu hoch. Aus diesen Gründen wurde der Auftrag nicht unterschrieben.

 

Herr Böhm von der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung (bsd) aus Rostock wurde gebeten ein weiteres Angebot vorzulegen. Das Kostenangebot von bsd beläuft sich auf 7.656,94 €/brutto dazu kommen noch die Kosten für die schalltechnische Untersuchung in Höhe von 952,00 €/brutto.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 18. Mai 2020, den Beschluss GV/05/2/20 (Auftrag ign) vom 10. Februar 2020 aufzuheben.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 18. Mai 2020

für die weitere Bearbeitung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf das Planungsbüro:

 

Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung (bsd)

Dipl.- Ing. Reinhard Böhm

Warnowufer 59

18057 Rostock zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister und der 1.stellv. Bürgermeister werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel zur weiteren Bearbeitung des 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 im Teilhaushalt 2 zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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