BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/287/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
BV Neubau Kita Roggentin
Grundsatzbeschluss Beschaffung von Spielplatzgeräten +
Beantragung von Fördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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25.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Für die Errichtung der neuen Kindertatgesstätte für 24 Kinder unter 3 Jahren in Roggentin (Am Campus) sind nunmehr die Außenanlagen (Spielplatz) zu gestalten. Das Kitagebäude soll künftig vom Verein auf der Tenne genutzt und als Kita betrieben werden.
Im Vorfeld gab es mit dem Verein und der Gemeinde bereits Gespräche zur Gestaltung der Spielfläche. Der Verein auf der Tenne favorisiert folgende Spielgeräte:
- einer Vogelnestschaukel
- einem Sandkasten
- Babyschaukel für Krippe
- Spiellandschaft „Miniplay Jonas“
Für die Anschaffung der Spielgeräte können gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis Rostock Fördermittel beim Jugendamt des Landkreises Rostock beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Anschaffung der Spielgeräte (Auftragserteilung) darf erst erfolgen, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt. Es bestünde jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dieser Antrag keinen Anspruch auf Erteilung eines Bewilligungsbescheid begründet.
Die Anschaffung der Spielgeräte hat nach den vergaberechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Der geschätzte Auftragswert liegt bei ca. 10.000,00 EUR. Somit liegen die Anschaffungskosten unterhalb des Schwellenwerts. Da die Anschaffung der Spielgeräte ohne Montage gewünscht wird, findet im Weiteren die UVgO i. V. m. dem Vergabeerlass M-V Anwendung. Gem. Punkt II, 1.1.2 Vergabeerlass M-V ist eine Verhandlungsvergabe bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000 EUR nicht übersteigt. Weiter genügt somit gem. Punkt 1.2.1 Vergabeerlass M-V die Auffordung zur Angebotsabgabe an mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen.
Der Verein auf der Tenne hat 3 Angebote zur Anschaffung der Spielgeräte eingeholt.
Übersicht Angebote:
Bieter | Datum Angebot | Angebotsendsumme brutto |
Handelsvertretung Knut Lumpe | 13.05.2020 | 10.629,00 EUR |
Handelsvertretung Petersen | 13.05.2020 | 10.735,00 EUR |
Handelsvertretung Bernd Fischer | 09.05.2020 | 9.698,81 EUR |
Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot kann der Zuschlag erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 die Anschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich (Spielplatz) für den Kita Neubau (Neubau für 24 Kinder unter 3 Jahren) auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 61/11.
Für die Anschaffung der Spielgeräte ist ein Vergabeverfahren nach UVgO durchzuführen. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 für die Anschaffung der Spielgeräte für den Außenbereich der neu errichteten Kita auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 61/11 beim Jugendamt des Landkreises Rostock einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis Rostock zu stellen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Förderantrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 25.05.2020 zur Beschaffung der Spielgeräte für den Außenbereich der neu errichteten Kita auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 61/11 beim Jugendamt des Landkreises Rostock neben dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ebenfalls einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu unterzeichnen.
Die Ausührungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die geschätzten Kosten für die Anschaffung der Spielgeräte belaufen sich auf ca. 10.000,00 EUR.
Für den Neubau der Kita stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 36500/0960000.7852200 noch finanzielle Mittel in Höhe von rund 432.668,73,00 EUR zur Verfügung.
Aufgrund einer möglichen Förderung ist im TH 2 auf dem Produktkonto 36500.6816620 mit Erträgen in Höhe von max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu rechnen.
Die Anschaffungskosten sind somit gedeckt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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