BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/296/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Ortsteil Roggentin ist stark vom Verkehrslärm der BAB 19 betroffen. Das ist der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) des Amtes Carbäk von 2017 / 2018 zu entnehmen. Die Betroffenheit ist z. B. in der Tab. 4 Problembereiche Straßenlärm nachts (Betroffene, Lärmkennziffern) dargestellt. Danach sind in Roggentin nachts 326 Einwohner > 45 dB(A) und 4 Einwohner > 55 dB(A) ausgesetzt. Hauptkonfliktursachen sind die freie Ausbreitung des Schalls des Verkehrslärms, da keine Schallschutzanlagen vorhanden sind, die Flächenverlärmung sowie die durchgehende Belastung ohne Ruhepausen insbesondere nachts.

Der aktive rmschutz kann durch Einrichtungen wie Lärmschutzwände, rmschutzwälle, Überdeckungen, Einhausungen und der passiven Lärmschutz kann z.B. mit Schallschutzfenster erreicht werden.

Einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz an vorhandenen Straßen oder Schienen gibt es r bestehende Straßen nicht, da keine einheitliche Reglung getroffen ist. Die Errichtung von Schallschutzeinrichtungen (Lärmschutzwall oder wand) durch den Bund als Straßenbaulastträger der BAB 19 ist eine freiwillige Leistung und wird nur gewährt, wenn der Beurteilungspegel die Immissionsgrenzwerte übersteigt. Das trifft für Roggentin nicht zu. Die Grenzwerte von 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht werden gem. VLärmSchV nicht überschritten.

Der ständig hohe Lärmpegel hat psychophysische, soziale wie auch ökonomische Auswirkungen auf die Anwohner (Abschnitt 1.4 Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit im Abschlussbericht der 1. Fortschreibung des LAP 2017 / 2018). Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmimmission für die betroffenen Anwohner zu mindern.

 

In der 1. Fortschreibung des LAP werden im Kapitel 6. Maßnahmenkonzepte vorgestellt. Dazu gehört die Ergänzung aktiver Schallschutzeinrichtungen wie Schallschutzwände bzw. lle. Ziel dieser Einrichtungen ist die Abschirmung zwischen Autobahn und Wohnbebauung.

Als Planungsgrundlage für Lärmschutzeinrichtungen sind schalltechnische Berechnungen notwendig. Es sollen mehrere Varianten zur Dimensionierung einer Lärmschutzeinrichtung einschl. Kostenschätzungen erarbeitet werden.

Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob die Variantenentwicklung für einen aktiven Lärmschutz beauftragt werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 15.06.2020, dass die Ermittlung von Varianten zur Dimensionierung einer aktiven Lärmschutzeinrichtung einschl. deren Kosten beauftrag werden soll.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt der Gemeinde Roggentin sind im Haushaltsjahr 2020 Mittel auf dem

 

Produktkonto:54100.7853200

in Höhe von:25.000,00 Euro

 

eingestellt.

 

Es werden Kosten angesetzt in Höhe von:

 

6.000,00 Euro einschl. Umsatzsteuer.

 

Die Finanzierung der geplanten Leistungen sind gesichert.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Es sind keine Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten bekannt.

 

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Anlagen

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