BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//082/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Annahme einer Geldspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Hakelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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05.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung die Gemeinde Broderstorf.
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spende ist am 14.01.2020 für die Gemeinde Broderstorf eingegangen:
Thorsten Junge850,90€zur Förderung der Jugendhilfe
18184 Broderstorf,( Spende Jugendclub)
Kösterbecker Straße 12
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.08.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Spende im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
- Thorsten Junge850,90 €für die Förderung der Jugendhilfe
18184 Broderstorf
Kösterbecker Straße 12
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wurde die Spende auf dem Verwahrkonto 36600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Geldspende zur Verwendung in 2020 nach Anforderung auf das Produktkonto 36600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 1 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
