BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//083/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Sachspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Hakelberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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05.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der
Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen
einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung der
Gemeinde Broderstorf
- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Sachspende ist für die Gemeinde Broderstorf vorgesehen:
Pico Möbelvertriebs GmbH3.600,00 €zur Förderung der Jugendhilfe
Kösterbecker Straße 12
18184 Broderstorf(Sachspende Einbauküche für den Jugendclub)
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung
am 05.08.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV
M-V von
1.Pico Möbelvertriebs GmbH, Am Handelspark 3, 18184 Broderstorf
(Einbauküche für den Jugendclub im Wert von 3.600,00 €).
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Sachspende wird auf dem Verwahrkonto 36600.3799100 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Sachspende zur Verwendung in 2020 auf das Produktkonto 36600.0822300 (Organisations- und Arbeitsmittel des Anlagevermögens), Teilhaushalt 2 umgebucht. Es wird unter 36600.231510 ein (Sonderposten Zuwendung von privaten Unternehmen) gebildet.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
