BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//083/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der

rgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen

einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung der

Gemeinde Broderstorf

 

- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister

- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.

 

 

Folgende Sachspende ist für die Gemeinde  Broderstorf vorgesehen:

 

Pico Möbelvertriebs GmbH3.600,00 €zur Förderung der Jugendhilfe

sterbecker Straße 12

18184 Broderstorf(Sachspende Einbauküche für den Jugendclub)

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung

am 05.08.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV

M-V von

 

1.Pico Möbelvertriebs GmbH, Am Handelspark 3, 18184 Broderstorf

 

(Einbauküche für den Jugendclub im Wert von 3.600,00 €).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Sachspende wird auf dem Verwahrkonto 36600.3799100 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf wird die Sachspende zur Verwendung in 2020 auf das Produktkonto 36600.0822300 (Organisations- und Arbeitsmittel des Anlagevermögens), Teilhaushalt 2 umgebucht. Es wird unter 36600.231510 ein (Sonderposten Zuwendung von privaten Unternehmen) gebildet.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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