BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BEI/013/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Broderstorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 über die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ ab dem Jahr 2021 unter gleichzeitiger Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beraten. Als Grundlage dient die Entscheidung der Hansestadt Rostock im Jahr 2007, wobei die Refinanzierung über die Erhöhung der Grundsteuer B erfolgte.

 

Allgemeines:

 

Die Gemeinde Broderstorf hat im Jahr 2020 einen Verbandsbeitrag an den WBV „Untere Warnow Küste“ in Höhe von 58.438,62 gezahlt. Durch das Amt wurden Gebühren in Höhe von 59.836,82 € angeordnet (Mehrertrag aufgrund der kalkulierten Verwaltungskosten).

 

Seit 2017 erfolgt die Abrechnung über das Kataster-Programm, wodurch eine gerechte und korrekte Abrechnung der genauen Flächen entsprechend der Nutzung erfolgen kann. Der Verwaltungsaufwand hat sich durch die Veranlagung über die Fachsoftware reduziert.

 

Die Gemeinde sollte gem. §§ 43, 44 KV MV auf keine Einnahmen verzichten. Nach Aussage des WBV „Untere Warnow Küste“ ist in den nächsten Jahren mit weiteren Erhöhungen zu rechnen, die Hebesätze können allerdings nur bis zum 30.06. auf den 01.01. des jeweiligen Haushaltsjahres angepasst werden und somit ist ein stetiges Anpassen auf Erhöhungen durch den WBV schwer umsetzbar.

 

Die Hansestadt Rostock ist derzeit in Mecklenburg-Vorpommern die einzige Kommune, die keine Gehr für den Wasser- und Bodenverband erhebt. Zu beachten ist hingegen, dass die Flächennutzung sich zur Gemeinde Broderstorf unterscheidet.

Durch die Verwaltung wurden folgende Varianten mit verschiedenen finanziellen Auswirkungen erarbeitet:

 

Variante 1: Die Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ bleibt weiterhin bestehen, die Abrechnung erfolgt auch in der Zukunft aufgrund der tatsächlichen Nutzung und auf die einzelnen Eigentümer der Flächen.

 

Variante 2:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Gemeindevertretung eine Hebesatzanpassung in Richtung des Durchschnittshebesatzes aller Kommunen in M-V r die Grundsteuer A auf 310 bzw. 320 und B auf 400 bzw. 410.

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

 

Ertrag

Hebesatz

Ertrag

Hebesatz

Ertrag

aktueller Hebesatz

300

30.000,00 €

310

31.000,00 €

320

32.000,00 €

Durchschnittshebesatz

323

32.300,00 €

Mehrertrag

1.000,00 €

Mehrertrag

2.000,00 €

in M-V

 

2.300,00 €

 

 

 

 

Nivellierungshebesatz

323

32.300,00 €

 

 

 

 

r den kommunalen Finanzausgleich

 

2.300,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

 

Ertrag

Hebesatz

Ertrag

Hebesatz

Ertrag

aktueller Hebesatz

380

477.000,00 €

400

502.105,26 €

410

514.657,89 €

Durchschnittshebesatz

384

482.021,05 €

Mehrertrag

25.105,26 €

Mehrertrag

37.657,89 €

in M-V

 

5.021,05 €

 

 

 

 

Nivellierungshebesatz

427

535.997,37

 

 

 

 

r den kommunalen Finanzausgleich

 

58.997,37 €

 

 

 

 

 

Variante 3:

 

In Anlehnung an die Entscheidung der Hansestadt Rostock ist auch die alleinige Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B möglich.

 

Erträge 2020: ca. 477.000,00 €

WBVca.  58.500,00 €

Gesamt ab 2021:     ca. 535.500,00 €

 

Damit der Minderertrag bei den WBV-Gebühren gedeckt werden kann,sste der Hebesatz

von 380 auf mind. 427 erhöht werden.

 

Bsp. für ein EFH mit 567 m² (Wohnbaufläche)

 

Messbetrag 50,72 €

bisher: WBV: 2,41 €neu: 0,00 €

bisher Grundsteuer: 192,74 €neu: 216,57 € Differenz: 23,83 €

Mehrkosten: 21,42 €

 

Mit der alleinigen Erhöhung der Grundsteuer B kommt es zu Mehrkosten (im Gegensatz zu den bisherigen WBV Gebühren) für die Bürger, die im Gemeindegebiet Flächen zu Wohn- und Gewerbezwecken besitzen. Die Eigentümer der sonstigen Grundstücksflächen werden nicht belastet, obwohl diese den Großteil der gesamten Gemeindefläche ausmachen.

 

Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche:  306,60 ha  (8,97 %)

sonstige Grundstücksflächen:  2.598,69 ha (76,04 %)

Betriebs-, Erholungs-, Landwirtschaftliche Flächen, Flächen anderer Nutzung

Wald:  464,21 ha(13,58 %)

Wasserflächen:  48,06 ha(1,41 %)

GESAMT: 3.417,56 ha

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Variante 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.09.2020 das Fortbestehen der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Verbandsbeiträge werden Gebühren i.H.v. ca. 60.000,00 € auf dem Produkt 55200 (öffentliche Gewässer, Gewässerschutz) Konto 4322900 (sonstige Entgelte) eingenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

Beschlussvorschlag Variante 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.09.2020 die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ ab dem Jahr 2021 und folgende. Zu gleich werden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf und für die Grundsteuer B auf zum 01.01.2021 erhöht.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ kommt es zu Verwaltungseinsparungen in Personalkosten im Umfang von ca. 1.600,00 € entsprechend der in der Gebühr für den WBV kalkulierten Kosten.

 

Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge werden keine erhoben, sodass es zu einem Minderertrag auf dem Produkt 55200 (öffentliche Gewässer, Gewässerschutz) Konto 4322900 (sonstige Entgelte) in Höhe von ca. 60.000,00 € kommt.

 

Durch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B kommt es zu folgendem Mehrertrag:

 

Produkt 61100 (Steuern)    Konto 4011100 (Grundsteuer A)   1.000,00 € - Hebesatz 310 %

oder

Produkt 61100 (Steuern)    Konto 4011100 (Grundsteuer A)   2.000,00 € - Hebesatz 320 %

 

Produkt 61100 (Steuern)    Konto 4012101 (Grundsteuer B)   25.105,26 € - Hebesatz 400 %

oder

Produkt 61100 (Steuern)    Konto 4012101 (Grundsteuer B)   37.657,89 € - Hebesatz 410 %.

 

Die derzeit von der Gemeinde Broderstorf an den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ zu zahlenden Verbandsbeiträge in Höhe von 60.000,00 € werden mit der Hebesatzerhöhung auf

320 % für Grundsteuer A und 410 % für Grundsteuer B im Umfang von ca. 40.000,00 € kompensiert. Die Differenz in Höhe von 20.000,00 € ist nicht gedeckt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

Beschlussvorschlag Variante 3:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.09.2020 die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ ab dem Jahr 2021 und folgende. Zu gleich wird der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 427 % zum 01.01.2021 erhöht.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ kommt es zu Verwaltungseinsparungen in Personalkosten im Umfang von ca. 1.600,00 € entsprechend der in der Gebühr für den WBV kalkulierten Kosten.

 

Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge werden keine erhoben, sodass es zu einem Minderertrag auf dem Produkt 55200 (öffentliche Gewässer, Gewässerschutz) Konto 4322900 (sonstige Entgelte) in Höhe von ca. 60.000,00 € kommt.

 

Durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 427 kommt es zu einem Mehrertrag auf dem Produkt 61100 (Steuern), Konto 4012101 (Grundsteuer A) von ca. 59.000,00 €. Die derzeit von der Gemeinde Broderstorf an den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ zu zahlenden Verbandsbeiträge in Höhe von 60.000,00 € können mit der Hebesatzerhöhung um kompensiert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

 

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Anlagen

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