Beschlussvorlage - BV/HBA/299/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollmachtserteilung zur Vertretung der Amtsvorsteherin in den Verbandsversammlungen
des Zweckverbandes "Elektronische Verwaltung in M-V"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Fahning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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10.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Das Amt Carbäk ist Mitglied im Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGO-MV).
An den Verbandsversammlungen nimmt gemäß § 156 KV M-V i.V.m. § 7 der Verbandssatzung in der Regel der Amtsvorsteher teil.
Im Verhinderungsfall des Amtsvorstehers oder seiner Stellvertreter kann ein Bediensteter des Amtes
die Interessen und Rechte des Amtes Carbäk in den Verbandsversammlungen vertreten.
Mit Beschluss AA/03/24/2019 vom 11.07.2019 wurde folgende Vertretungsregelung festgelegt:
die leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Carbäk Frau Simone Narajek,
den Leiter des Haupt-und Bürgeramtes des Amtes Carbäk Herrn Torsten Fahning und
die Mitarbeiterin des Amtes Carbäk Frau Katrin Puffpaff-Ebert.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten organisatorischen Änderungen in der Amtsverwaltung ist eine Neufassung der Vertretungsregelungen erforderlich.
Ergänzung nach der Sitzung des HFA am 11.08.2020
Herr Fahning ist ständiger Vertreter der Amtsvorsteherin bei der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ego M-V und Herr Schmidt soll ihn bei Verhinderung vertreten
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bevollmächtigt in seiner Sitzung am 10.09.2020,
den Leiter des Haupt-und Bürgeramtes des Amtes Carbäk Herrn Torsten Fahning
die Interessen und Rechte des Amtes Carbäk als ständiger Vertreter der Amtsvorsteherin in allen folgenden Verbandsversammlungen des Zweckverbandes eGo-MV zu vertreten.
Im Fall seiner Verhinderung wird Herr Fahning vom Mitarbeiter des Amtes Carbäk Herrn Max Schmidt vertreten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
