BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/Käm/383/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Dienstanweisung zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowie Aussetzung der Vollziehung und gleichzeitiges Inkrafttreten der Dienstanweisung zum Forderungsmanagement und deren Anlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Virginie Räth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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10.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die derzeit geltende Dienstanweisung zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowie Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden wurde durch Beschluss AA 17/09/2002 vom 11.04.2002 seitens des Amtsausschusses sowie durch die entsprechenden Beschlüsse der Gemeindevertretungen bestätigt. Mit Unterzeichnung am 26.08.2010 trat die 1. Änderung der Dienstanweisung zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowie Aussetzung der sofortigen Vollziehung in Kraft.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren wurde die neue Dienstanweisung zum Forderungsmanagement erstellt. Diese wurde mit Datum vom 10.07.2020 von der Amtsvorsteherin unterzeichnet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2020 die Aufhebung der Dienstanweisung Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen sowie Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden. Gleiches gilt für die 1. Änderung vom 26.08.2010.
Beschlussvorschlag 2:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2020 das Inkrafttreten der Dienstanweisung zum Forderungsmanagement (gemäß Anlage) des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit Unterzeichnung vom 10.07.2020 durch die Amtsvorsteherin.
Beschlussvorschlag 3:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2020 das Inkrafttreten der Anlage zur Dienstanweisung zum Forderungsmanagement für die Forderungsbewertung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 des Amtes Carbäk und seiner amtsangehörigen Gemeinden mit Unterzeichnung vom 10.07.2020 durch die Amtsvorsteherin.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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231,6 kB
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