BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/321/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Winterdienstleistungen Gemeinde Roggentin
Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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17.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Vertrag zur Durchführung des Winterdienstes in der Gemeinde Roggentin mit Herrn Thorsten Junge lief zum Ende der Winterdienstperiode 2019/2020 vertragsgemäß aus.
Daher mussten die Leistungen zur kommenden Winterdienstperiode 2020/2021 neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolgte gem. § 8 Abs. 3 Nr. 17 UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 Vergabeerlass M-V im Wege der Verhandlungsvergabe über das Vergabeportal „subreport“. Es wurden 3 Firmen (KMU) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nach Ablauf der Angebotsfrist haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben:
Lfd. Nr. | Bieter | Angebotsendsumme |
1 | Thorsten Junge – Landwirtschaftlicher Betrieb, Kösterbecker Str. 12, 18184 Broderstorf | 25.228,05 EUR brutto
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2 | Rostocker Gehwegreinigung Bose GmbH & Co.KG, Dalwitzhofer Weg 5, 18055 Rostock | 38.976,00 EUR brutto
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Die Auswertung der Angebote hat ergeben, dass Bieter Nr. 1 (Thorsten Junge – Landwirtschaftlicher Betrieb) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (vgl. auch anliegende Auswertung der Ausschreibung nebst Vergabevorschlag).
Die Gemeindevertretung Roggentin wird um Zuschlagsentscheidung gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 17.08.2020 den Zuschlag für die Ausschreibung (Verhandlungsvergabe) von Winterdienstleistungen in der Gemeinde Roggentin der Firma Thorsten Junge, Landwirtschaftlicher Betrieb, Kösterbecker Str. 12, 18184 Broderstorf zu erteilen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Winterdienstvertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für die Winterdienstleistungen in der Winterdienstperiode 2020/2021 belaufen sich auf insgesamt 25.288,05 EUR brutto. Davon entfallen 10.091,22 EUR auf das laufende Haushaltsjahr 2020 (November/Dezember) und 15.136,83 EUR auf das kommende Jahr 2021 (Januar bis März).
Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 54100.5233800 noch folgende finanzielle Mittel zur Verfügung.
Haushaltsjahr | Ansatz Winterdienst | Januar – März | Nov./ Dez. | Rest |
2020 | 25.000,00 EUR | 13.845,24 EUR | 10.115,22 EUR | + 1.039,54 EUR |
2021 | 25.000,00 EUR | 15.172,83 EUR | 10.115,22 EUR | - 288,05 EUR |
Der Restbestand in Höhe von 1.039,54 EUR des Planansatzes aus 2020 kann gem. § 15 Abs. 1 GemHVO Doppik in das neue Haushaltsjahr 2021 übertragen werden und steht somit zur Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 288,05 EUR zur Verfügung. Eine entsprechende Erhöhung des Planansatzes für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird in der kommenden Planung berücksichtigt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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