BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HuF/063/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Broderstorf hat im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes umfangreiche Maßnahmen mit dem Ziel der Verwirklichung in den Haushalt eingestellt.

Seit Anfang diesen Jahres ist die Corona-Pandemie ein beherrschendes Thema in allen Bereichen und somit auch in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt.

 

Trotz der nicht absehbaren Auswirkungen für den gemeindlichen Haushalt in Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer, Schlüsselzuweisungen) wird nach Mitteilung des Innenministeriums mit Schreiben vom 10.06.2020

 

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anpassungen bei den für das Jahr 2020 zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu einer Veränderung der im Jahr 2020 auszuzahlenden Finanzausgleichszuweisungen der Kommunen führen.“

 

Die aufgrund der Corona-Pandemie eingegangenen Anträge auf zinslose Stundung sind überschaubar und verursachen derzeit keine gravierenden finanziellen Mindereinnahmen.

 

Das Steueraufkommen der Gemeinde ist aus der nachfolgenden Tabelle erkennbar:

 

Produkt-Nr.

Konto

Bezeichnung 1

Ansatz

Haben

Verfügbar

61100

4011000

Grundsteuer A

0,00

0,00

0,00

61100

4011100

Grundsteuer A

27.300,00

29.878,65

-2.578,65

61100

4011200

Grundsteuer A

0,00

0,00

0,00

61100

4012000

Grundsteuer B

0,00

0,00

0,00

61100

4012001

Grundsteuer B

0,00

0,00

0,00

61100

4012002

Grundsteuer B Ersatzbemessung

0,00

0,00

0,00

61100

4012101

Grundsteuer B

350.000,00

435.912,52

-85.912,52

61100

4012102

Grundsteuer B

43.000,00

40.795,81

2.204,19

61100

4012200

Grundsteuer B

1.600,00

65,09

1.534,91

61100

4013100

Gewerbesteuerzahlungen

1.580.000,00

1.119.793,86

460.206,14

 

 

6.969.183,28 EUR

Die Liquidität der Gemeinde weist mit Datum vom 18.06.2020 einen Stand von

aus.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die Gemeinde Broderstorf zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche finanzielle Mindereinnahmen nicht erkennbar sind. Die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich voraussichtlich jedoch erst in den Folgejahren ab 2021 bemessen.

 

Weitere Unterlagen zum derzeitigen Stand der Haushaltsverwirklichung als Beratungsgrundlage für das weitere Vorgehen der Gemeinde sind der Anlage beigefügt. Die Summen- und Saldenliste enthält nur die tatsächlichen Anordnungen bis zum jetzigen Zeitpunkt einschließlich der Vormerkungen, d.h. Anordnungen die in der Buchhaltung bereits erfasst wurden, aber noch nicht in die Kasse zum Verbuchen gelangt sind bzw. Aufträge, die ebenfalls den Finanzmittelbestand verändern. Damit werden alle bisher gebundenen Finanzmittel auf dem Konto dargestellt. Der Ergebnis- und Finanzrechnung mit Stand vom 18.06.2020 können auch die Planansatzwerte und Vorjahreswerte entnommen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beratungsergebnis:

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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