BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/333/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindvetreter der Gemeinde Broderstorf beschließen in ihrer Sitzung am 03.09.2020 die Ortsverbindungsstraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld gemäß der Variante 2 – befestigte Fahrbahn 5,50 m - der Voruntersuchung auszubauen.

 

Für das Vorhaben sind Fördermittel gemäß der Richtllinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) 2021 zu beantragen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindvetreter der Gemeinde Broderstorf beschließen in ihrer Sitzung am 03.09.2020 den Beschluss GV/10/05/2019 aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2020 / 2021 sind auf dem Konto im Teilhaushalt 2

 

Produktkonto

Mittel im HHJ 2020

Mittel im HHJ 2021

insgesamt

54100.7853200

600.000,00 €

208.000,00 €

808.000,00 €

 

für den Ausbau der Straße eingestellt.

 

Die Kostenschätzung stellt sich wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Kostenschätzung
Variante 1
befestigte Fahrbahn in 3,50 m Breite

Kostenschätzung
Variante 2
befestigte Fahrbahn in 5,50 m Breite

 

[ brutto ]

[ brutto ]

Bauausführung

642.500,00 €

806.500,00 €

Bauleistungen

642.500,00 €

806.500,00 €

 

 

 

§48 HOAI - LPH 3-9, einschl. örtl. Bauüberwachung

57.668,25 €

87.000,00 €

Vermessung

4.113,35 €

4.113,35 €

Baugrundbeurteilung / Bodenuntersuchung nach LAGA

15.000,00 €

15.000,00 €

Planungskosten

76.781,60 €

106.113,35 €

 

 

 

Ausgleichsmaßnahmen

50.000,00 €

80.000,00 €

 

 

 

Grunderwerb / Liegenschaften

?

?

Kontrollprüfungen

5.000,00 €

5.000,00 €

Beweissicherung

1.500,00 €

1.500,00 €

Leistungen Dritter

6.500,00 €

6.500,00 €

(Sicherheit und Rundung / Zinsen)

10.018,40 €

15.086,65 €

Gesamtkosten der Maßnahme

785.800,00 €

1.014.200,00 €

 

Für die Variante 1 – befestigte Fahrbahn in 3,50 m Breite sind nach der derzeitigen Kostenschätzung die Mittel gedeckt.

 

Für die Variante 2 – befestigte Fahrbahn in 5,50 m Breite sind nach der derzeitigen Kostenschätzung die Mittel nicht gedeckt. Es ist ein Fehlbetrag von 206.200,00 € zu verzeichnen.

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich erst 2022 beginnen und die Mittel der Baumaßnahme werden auch erst 2022 benötigt. Für den Haushalt 2022 sind die fehlenden Mittel einzuplanen.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Der Ausbau der Straße der Straße betrifft folgende Gemarkungen und Flure:

-Gemarkung Öftenhäven, Flur 1

-Gemarkung Bussewitz, Flur 1

-Gemarkung Steinfeld, Flur 1

 

Mit der Variante 2 – befestigte Fahrbahn in 5,50 m Breite ist umfangreicher Grunderwerb insbesondere in Öftenhäven und aus der Ortschaft Öftenhäven heraus in Richtung Steinfeld notwendig. Besonders betroffen sind Ackerflächen nördlich der Trasse, da sich südlich der Trasse zahlreiche Bäume und Baumreihen befinden. Mit der Trassenfindung in der Entwurfsplanung wird der genaue Umfang ermittelt. Die Kosten des Grunderwerbs können deshalb noch nicht ermittelt werden. Sie sind in der derzeitigen Kostenschätzung nicht enthalten und fallen zusätzlich an.

 

 

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Anlagen

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