BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/346/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Gemeindestraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld - Ausbau des Kreuzungsbereiches in Öftenhäven Richtung Groß Kussewitz und Fienstorf und Errichtung Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Kreuzungsausbau
Die Gemeinde Broderstorf hat beschlossen, die Gemeindestraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld neu auszubauen. Die Leistungen der Straßenplanung wurden vergeben an das Ingenieurbüro WASTRA Plan.
Am 07.09.2020 fand die 1. Planungsbesprechung zum Vorhaben statt. Bei der Beratung wurde auch der Knotenpunkt Öftenhäven – Fienstorf – Groß Kussewitz betrachtet.
Im Vorfeld der Entwicklung der Straßenausbauprojekte Öftenhäven – Steinfeld und Öftenhäven – Groß Kussewitz wurde mit der Hauptfahrtrichtung von Fienstorf in Richtung Groß Kussewitz der Ausbau der Kreuzung beim Vorhaben Ausbau der Straße Öftenhäven – Groß Kussewitz gesehen.
Es haben sich Bedingungen geändert, die eine neue Betrachtung des Kreuzungsausbaus erfordern.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.09.2020 wurde entschieden, die Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld in einer Breite von 5,50 m auszubauen.
Dadurch verändert sich die Situation der Anbindung im Bereich des Knotenpunktes. Die Fläche der Anbindung der auszubauenden Straße vergrößert sich. Wird im Zuge der Baumaßnahme nur an die Kreuzung angebunden, entstehen beim späteren Ausbau der Kreuzung zusätzliche Kosten durch notwendige Anpassungsmaßnahmen, d.h. ein Teil der neu gebauten Straße wird aufgenommen und wieder neu gebaut.
Wenn die Straße mit Fördermitteln gebaut wird, müssen für diesen betroffenen Bereich die Fördermittel zurückgegeben werden. Um diese Art der Überschneidungen und zusätzlichen Kosten zu vermeiden, wird aus Sicht des Planungsbüros und des Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamtes empfohlen, die Kreuzung im Zuge des Projektes Ausbau der Gemeindestraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld mit auszubauen. In der beiliegenden Karte in Anlage 1 ist der Umfang des zusätzlichen Bereiches gekennzeichnet, der nach derzeitigen Kenntnisstand eine Größe von ca. 650 m² aufweist.
In Bezug auf den Ausbau der Kreuzung ist auch Herr Kühl als anliegender Landwirt und Erschließungsträger zu beteiligen. Es ist zwischen der Gemeinde Broderstorf und Herrn Kühl ein Erschließungsvertrag zur Verbreiterung der Kreuzung vereinbart. Dazu ist in Anlage 2 der Umfang gem. Vertrag dargestellt. In Gesprächen mit Herrn Kühl, dem Planungsbüro und der Gemeinde ist die gemeinsame Umsetzung des Ausbaus des Knotenpunktes zu regeln.
Die Gemeindevertretung soll über den Ausbau des Knotenpunktes Öftenhäven – Fienstorf – Groß Kussewitz beraten und entscheiden, ob der Ausbau des Knotenpunktes mit dem Vorhaben Ausbau der Gemeindestraße Öftenhäven – Steinfeld erfolgen soll.
Straßenbeleuchtung
In der 1. Planungsberatung zum Vorhaben wurde auch über die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage in Öftenhäven von der Bushaltestelle bis Haus 6 und über eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in Steinfeld, Öftenhävener Weg von der Bushaltestelle bis zu Haus Nr. 32 beraten. Eine fußläufige Erschließung über Gehwege zu den Häusern im Außenbereich ist nicht vorgesehen. Um aber eine sichere ausgeleuchtete Anbindung an die Ortschaften zu erreichen, insbesondere für die Schüler, die morgens zur Bushaltestelle gehen, wurde die Errichtung von Straßenleuchten betrachtet. In Öftenhäven würde die geplante Fahrbahn ca. 300 m und in Steinfeld ca. 370 m beleuchtet werden. Mit dem Ausbau der Straße ist auch die Errichtung von Straßenleuchten sinnvoll und kostengünstiger gegenüber einer späteren Nachrüstung. Ein weiterer Vorteil stellt sich ein, wenn Fördermittel für den Straßenausbau bewilligt werden. Diese beinhalten auch die Förderung der Straßenbeleuchtungsanlage. In Anlage 3 sind die Bereiche für die Straßenbeleuchtung dargestellt.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung am 21.09.2020 wurde die Möglichkeit der Realisierung der Straßenbeleuchtung über einen Dienstleistungsvertrag mit der E:DIS Netz GmbH beraten. Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet die Planung, Errichtung und Betreibung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Derzeit wird in der Gemeinde Broderstorf auch für den Ortsteil Steinfeld, Dorfstraße 1 – 12 über den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages Licht mit der E.DIS Netz GmbH für die neue Straßenbeleuchtungsanlage beraten. Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung empfiehlt der Gemeindevertretung die Errichtung der Straßenbeleuchtung in Öftenhäven und Steinfeld über die E.DIS Netz GmbH im Zuge des Ausbaus der Straße zu realisieren und ein Angebot über das Amt Carbäk einholen zu lassen.
Hinweise des Bau-, Entwicklungs- und Liegenschaftsamtes:
Einer Ausgliederung der Straßenbeleuchtung aus der Planung und Umsetzung des Straßenbauvorhabens wird abgeraten. Begründet ist der Hinweis in den erhöhten Abstimmungsaufwand zwischen den einzelnen Planern, und der späteren nicht eindeutigen Trennbarkeit der Leistungen in der Gewährleistungszeit. Werden Fördermittel für die Straßenbaumaßnahme bewilligt, wird auch die Straßenbeleuchtung nach derzeitigen Stand mit 75 % gefördert. Nach den geschätzten Kosten beträgt der Eigenanteil bei 75%-tiger Förderung 6.750,00 Euro einschl. Umsatzsteuer. Die LED Leuchten sind langlebig (mind. 10 Jahre) und der Instandhaltungsaufwand ist sehr gering. Regelmäßiger Ersatz wie bei bisherigen Leuchtmitteln ist nicht notwendig.
Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob in Steinfeld und in Öftenhäven eine Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld errichtet werden soll. Weiter soll entschieden werden, ob die Planung und Ausführung über das Straßenbauprojekt erfolgen soll oder separat über einen Dienstleistungsvertrag mit der E.DIS Netz GmbH.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 07.10.2020 den Ausbau der Kreuzung Öftenhäven – Fienstorf – Groß Kussewitz mit in das Projekt Ausbau der Gemeindestraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld aufzunehmen. Der Planungsauftrag des beauftragten Planungsbüros ist zu erweitern. Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Nachtrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 07.10.2020 die Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen in Öftenhäven in der Ortslage und Steinfeld, Öftenhävener Weg von Bushaltestelle bis Haus 32 mit in das Projekt Ausbau der Gemeindestraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld aufzunehmen. Der Planungsauftrag des beauftragten Planungsbüros ist zu erweitern. Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Nachtrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 07.10.2020 die Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen in Öftenhäven in der Ortslage und Steinfeld, Öftenhävener Weg von Bushaltestelle bis Haus 32 mit in das Projekt Ausbau der Gemeindestraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld aufzunehmen Die Realisierung soll über die e.dis erfolgen. Das Amt wird beauftragt Kontakt mit der e.dis aufzunehmen und ein entsprechendes Angebot einzuholen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Doppelhaushalt 2020 / 2021 sind auf dem Konto im Teilhaushalt 2
Produktkonto | Mittel im HHJ 2020 | Mittel im HHJ 2021 | insgesamt |
54100.7853200 | 600.000,00 € | 208.000,00 € | 808.000,00 € |
für den Ausbau der Straße eingestellt.
Die Kostenschätzung für den zusätzlichen Kreuzungsausbau (Beschlussvorschlag 1) und für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Rahmen des Ausbaus der Gemeindestraße (Beschlussvorschlag 2) stellt sich wie folgt dar:
Bezeichnung | Kostenschätzung |
| [ brutto ] |
Bauausführung | 806.500,00 € |
Bauleistungen | 806.500,00 € |
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§48 HOAI - LPH 3-9, einschl. örtl. Bauüberwachung | 87.000,00 € |
Vermessung | 4.113,35 € |
Baugrundbeurteilung / Bodenuntersuchung nach LAGA | 15.000,00 € |
Planungskosten | 106.113,35 € |
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Ausgleichsmaßnahmen | 80.000,00 € |
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Grunderwerb / Liegenschaften | ? |
Kontrollprüfungen | 5.000,00 € |
Beweissicherung | 1.500,00 € |
Leistungen Dritter | 6.500,00 € |
(Sicherheit und Rundung / Zinsen) | 15.086,65 € |
Gesamtkosten der Maßnahme | 1.014.200,00 € |
Mehrkosten Kreuzungsausbau (geschätzt) | 35.00,00 € |
Mehrkosten Straßenbeleuchtung | 27.000,00 € |
Gesamtkosten einschl. Kreuzungsausbau und Straßenbeleuchtung | 1.076.200,00 € |
Nach der oben aufgestellten Kostenschätzung und den im Haushalt 2020 und 2021 geplanten Mitteln, ist der Finanzbedarf der Maßnahme nicht gedeckt. Es ist ein Fehlbetrag von 268.200,00 € zu verzeichnen.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich erst 2022 beginnen und die Mittel der Baumaßnahme werden auch erst 2022 benötigt. Für den Haushalt 2022 sind die fehlenden Mittel einzuplanen.
Gemäß dem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf und Herrn Kühl trägt Herr Kühl die Erschließungskosten für die Verbreiterung der Kreuzung. Diese Kosten können zurzeit noch nicht benannt werden. In der Kostenschätzung wurde ein geschätzter Wert eingesetzt. Erst mit der Planung des Knotenpunktes und in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Gemeinde Broderstorf und Herrn Kühl lässt sich der Umfang der Erweiterung der Seitenbereiche ermitteln und festlegen.
Zum Beschlussvorschlag 3 können die Kosten des Dienstleistungsvertrages mit der E.DIS Netz GmbH für die Errichtung, Unterhaltung und Betreibung der Straßenbeleuchtungsanlage noch nicht benannt werden. Der finanzielle Vergleich zum Beschlussvorschlag 2 ist noch nicht möglich.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Im Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf und Herrn Kühl ist vereinbart, dass die Gemeinde Broderstorf die öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge eines Flur- bzw. Bodenneuordnungsverfahrens oder durch einen Flächentausch übertragen bekommt. Das betrifft das Flurstück 67, Flur 1, Gemarkung Öftenhäven.
Aus derzeitiger Sicht der Verkehrsplanung ist auch das Flurstück 60/1, Flur 1, Gemarkung Öftenhäven betroffen. Hier müssen bei Bedarf Verhandlungen über Grunderwerb bzw. Flächentausch mit dem Eigentümer vorgenommen werden. Der Bedarf wird mit der Entwicklung der Genehmigungsplanung festgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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282,3 kB
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