BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/207/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Poppendorf
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28.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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28.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Mit der 3. Änderung der Hauptsatzung wurde dem § 7 [Entschädigungen] ein neuer Absatz 6 hinzugefügt. Dieser beinhaltet im Satz 1 einen Auslagenersatz für Einsätze und im Satz 2 eine Aufwandsentschädigung für die notwendige, ständige Einsatzbereitschaft.
Für Letztere wird von der FFw Poppendorf eine Nachbesserung in Form einer Einengung erbeten, um nur die Kameraden daran teilhaben zu lassen, die tatsächlich aktiv sind und entsprechende Leistungen erbringen.
Der Entwurf zur 4. Satzungsänderung richtet sich nach dem Vorschlag der FFw.
Die Änderung der Hauptsatzung bedarf gem. § 5 Abs. 1 S. 3 KV M-V der qualifizierten Mehrheit aller Gemeindevertreter. Sie ist damit durchgesetzt, wenn 5 Gemeindevertreter dafürstimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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588,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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400,1 kB
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