BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/207/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Mit der 3. Änderung der Hauptsatzung wurde dem § 7 [Entschädigungen] ein neuer Absatz 6 hinzugefügt. Dieser beinhaltet im Satz 1 einen Auslagenersatz für Einsätze und im Satz 2 eine Aufwandsentschädigungr die notwendige, ständige Einsatzbereitschaft.

r Letztere wird von der FFw Poppendorf eine Nachbesserung in Form einer Einengung erbeten, um nur die Kameraden daran teilhaben zu lassen, die tatsächlich aktiv sind und entsprechende Leistungen erbringen.

Der Entwurf zur 4. Satzungsänderung richtet sich nach dem Vorschlag der FFw.

Die Änderung der Hauptsatzung bedarf gem. § 5 Abs. 1 S. 3 KV M-V der qualifizierten Mehrheit aller Gemeindevertreter. Sie ist damit durchgesetzt, wenn 5 Gemeindevertreter dafürstimmen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.09.2020 die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß anliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-ggf. geringere Ausgaben, da einzelne Aufwandsentschädigungen wegfallen könnten

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-keine

 

 

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Anlagen

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