Beschlussvorlage - BV/ORD/069/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Fa. Ventotec Solution (Sitz Mecklenburger Straße 12) hat angefragt, ob sie einen Fahnenmast zur Werbezwecken vor ihrem Firmensitz zwischen den Parktaschen auf der öffentlichen Grünfläche aufstellen dürfen.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht würde dem nichts entgegensprechen.

Zu bedenken ist jedoch die Pflegesituation der öffentlichen Grünfläche. Durch das Aufstellen eines Fahnenmastes auf der öffentlichen Grünfläche führt dies zur erschwerten Pflege. Der Bauhof nnte die Pflege dann nicht mehr vollumfänglich mit dem Aufsitzmäher durchführen. Zusätzliche Arbeiten mit einem Rasentrimmer um den Fahnenmast herum wären dann notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das Aufstellen des Fahnenmastes zu Werbezwecken kann erlaubt werden, unter der Voraussetzung, dass die Fa. Ventotec Solution die Pflege der öffentlichen Fläche um den Fahnenmast künftig selbst durchführt. Hierfür sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Aufstellung des Fahnenmastes wird durch die Fa. Ventotec Solution getragen.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

Keine.

 

 

 

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Anlagen

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