BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/344/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Zustimmung zur Einleitung von Niederschlagswasser der Betriebsfläche der Hagemann GmbH in das RRB Rostocker Chaussee in Broderstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Anhörung
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21.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Firma Hagemann GmbH beabsichtigt in Broderstorf auf ihrem Gelände in der Rostocker Chaussee (Flurstück 255, Flur 1, Gemarkung Broderstorf) eine Anlage zum Brechen und Lagern von Abbruchmaterialien zu betreiben. Es sollen max. 12.000 Tonnen pro Jahr gelagert, recycelt und weiterverkauft werden. Es handelt sich um RC-Material der LAGA-Einstufung Z0 und Z1.1.
Ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) für die Bauabfallbehandlungsanlage ist bereits in Bearbeitung. Für dieses Verfahren benötigt die Hagemann GmbH den Nachweis der gesicherten Ableitung des gereinigten Niederschlagswassers (NSW).
Im BImSchG-Verfahren wurde der Nachweis zur Nachbehandlung des NSW gefordert.
Die Firma Hagemann GmbH beantragt über das Institut biota die Einleitung des gereinigten NSW in das Regenrückhaltebecken (RRB) der Gemeinde Broderstorf.
Durch das Institut biota wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet, dass die Reinigung des Niederschlagswassers und mögliche Ableitungen in die Vorflut darstellt. Eine Variante stellt die Ableitung des gereinigten NSW in das vorhandene RRB dar (Punkt 4.3 des Entwässerungskonzeptes), welches sich im Eigentum und in Unterhaltung der Gemeinde Broderstorf befindet. Die Ableitung des gereinigten NSW ist über einen offenen Graben mit einer naturnah gestalteten Überlaufschwelle geplant. Gemäß der hydraulischen Berechnung in Pkt 4.3 des Entwässerungskonzeptes ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des RRB auch mit der zusätzlichen Einleitung des NSW der Hagemann GmbH gegeben. Ein Überlaufen des RRB wird ausgeschlossen.
Die Berechnung der Reinigung des NSW auf dem Gelände der Hagemann GmbH bezieht sich auf einen normalen Regen. Es ist damit zu rechnen, dass bei stärkeren Regenereignissen Sedimente in das RRB mit eingetragen werden. Das bedeutet einen höheren Unterhaltungsaufwand, um die Sedimenteintragungen aus dem RRB abzutragen und das Volumen des RRB zu erhalten.
Durch das Umweltamt des Landkreises Rostock wurde die Genehmigungsfähigkeit bestätigt, siehe Anlage.
Stimmt die Gemeinde dem Antrag zu, ist eine Vereinbarung mit der Hagemann GmbH zu treffen, die die vollständige Kostenübernahme für die Herstellung der Einleitung des NSW durch die Hagemann GmbH, das Entgelt für die Einleitung, die Unterhaltungsmaßnahmen des RRB bezüglich der Sedimenteintragungen und notwendige Genehmigungen regelt.
Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob die Einleitung des gereinigten Niederschlagswassers des Geländes der Hagemann GmbH vom Flurstücks 255, Flur 1, Gemarkung Broderstorf in das Regenrückhaltebecken auf dem Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Broderstorf, dass sich in Eigentum und Unterhaltung der Gemeinde Broderstorf befindet, unter der Voraussetzung der Genehmigung der Bauabfallbehandlungsanlage nach BImSchG seitens der Gemeinde Broderstorf erlaubt wird.
Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung der Gemeinde Broderstorf hat in seiner Sitzung am 21.09.2020 der Beschlussvorlage mit folgender Auflage zugestimmt:
„Zum Schutz des Gewässers muss eine vorgeschaltete Installation eines Ölabscheiders und eines Sandfanges erfolgen.“
Mit Email vom 30.09.2020 wurde dem Amt Carbäk der zweite Teil der Endstellungnahme zur „Bauabfallbehandlungsanlage mit Zwischenlager der Hagemann GmbH am Standort Broderstorf Az:571-8.11.1.4V-036“ des Landkreises Rostock, Umweltamt, SB Wasser- und Gewässerschutz zur Verfügung gestellt und ist in Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beigefügt. In der Stellungnahme finden sich die Hinweise, Bedingungen und Auflagen seitens der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 07.10.2020, dass die Einleitung des gereinigten Niederschlagswassers des Betriebsgeländes der Hagemann GmbH vom Flurstücks 255, Flur 1, Gemarkung Broderstorf in das Regenrückhaltebecken auf dem Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Broderstorf, dass sich in Eigentum und Unterhaltung der Gemeinde Broderstorf befindet, unter der Voraussetzung der Genehmigung der Bauabfallbehandlungsanlage nach BImSchG seitens der Gemeinde Broderstorf mit folgender Auflage erlaubt wird:
Zum Schutz des Gewässers muss eine vorgeschaltete Installation eines Ölabscheiders und eines Sandfanges erfolgen.
Eine Vereinbarung mit der Hagemann GmbH ist zu treffen, die die vollständige Kostenübernahme für die Herstellung der Einleitung des NSW durch die Hagemann GmbH, das Entgelt für die Einleitung, die Unterhaltungsmaßnahmen des RRB bezüglich der Sedimenteintragungen und notwendige Genehmigungen regelt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
In einer Vereinbarung mit der Hagemann GmbH ist zu regeln, dass alle Kosten zur Herstellung, Unterhaltung und Erreichung der Genehmigungen für die Einleitung des Niederschlagswassers des Betriebsgeländes der Hagemann GmbH in das RRB auf dem Flurstück 310, Flur 1, Gemarkung Broderstorf durch die Hagemann GmbH getragen werden.
Der Gemeinde Broderstorf entstehen keine Kosten.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Es sind keine bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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344,1 kB
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