BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV//084/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der

rgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen

einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 g der Hauptsatzung der

Gemeinde Broderstorf

 

- bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister

- ab 100,00 € die Gemeindevertretung.

 

 

Folgende Sachspende ist für die Gemeinde  Broderstorf eingegengen:

 

1. Neuro Planen GmbH435,63 zur Förderung des Brandschutzes

  Am Handespark 11

  OT Neuendorf

  18184 Broderstorf      (FFW Broderstorf)

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung

am 07.10.2020 die Annahme der unter Nr. 1 aufgeführten Sachspende im Sinne von § 44 Abs. 4 KV

M-V von

 

1. Neuro Planen GmbH435,63 zur Förderung des Brandschutzes

Am Handespark 11

OT Neuendorf

18184 Broderstorf             (FFW Broderstorf)

 

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Derzeit wurde die Sachspende auf dem Verwahrkonto 12600.3799101 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Gleichzeitig wird die Sachspende auf das Produktkonto 12600.523800 (geringwertige Geräte) gebucht.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf über die Annahme wird die Sachspende zur Verwendung in 2020 von dem Produkt 12600.3799101 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V), Teilhaushalt 2 an 12600. 4145100 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich)  gebucht.

Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

 

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