BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/355/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

In der letzten Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Broderstorf wurde beschlossen, zur heutigen Sitzung eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, welche den Willen der Gemeinde zum B-Plan Nr. 14 bekundet.

 

Bereits zur Bauausschusssitzung am 21.09.2020 wurde ein Informationsblatt zum Sachstand des Aufstellungsverfahrens erarbeitet, welche der Vorlage in der Anlage beigefügt ist.

 

Des Weiteren hat am 07.09.2020 eine Begehung des Geländes zur Bestandsaufnahme stattgefunden. Die entsprechende Dokumentation ist als Anlage beigefügt. Das Grundstück ist derzeit ungesichert und für Jedermann frei zugänglich. Zur Einfriedung und Beschilderung des Grundstücks wurde ein Kostenangebot eingeholt. Sofern der Grundstückseigentümer hier nicht tätig wird, sollte in Abstimmung mit der Bauaufsicht die Ersatzvornahme zur Sicherung des Grundstücks vorgenommen werden. Hierüber ist in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 04.11.2020 zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 14 vom 05.05.2010 nochmals zu bestätigen.

 

Der bestehende städtebauliche Vertrag mit Herrn Erdogan, der Gemeinde Broderstorf und dem Planungsbüro wird dahingehend geändert, dass nunmehr das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Lars Fricke für TÜV Nord GmbH die weiteren Planungsleistungen übernimmt.

Das Amt wird beauftragt die entsprechende Vertragsänderung zu veranlassen.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gem. § 3 Nr. 6 des städtebaulichen Vertrages vom 21.09./29.09.2017 beteiligt sich die Gemeinde Broderstorf an den Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 mit einem Betrag in Höhe von 10.000,00 €.

 

Diese Mittel stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 51100.5625500 zur Verfügung.

 

 

Das Kostenangebot zur Einfriedung bzw. Sicherung des Grundstücks (Ersatzvornahme) beläuft sich auf insgesamt 10.428,40 €. Im TH 1 stehen auf dem Produktkonto 12200.5249000 keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Deckungspotential besteht jedoch durch Einsparungen über die Produktkonten 28100.569900 (Heimat- und Kulturpflege – Dorffeste etc.), 11101.5693000 (Gremien – Repräsentationen) und 11900.5625300 (Recht – Gerichts- und Anwaltskosten) im selben Teilhaushalt 1.

 

Sofern hier nicht genügend Mittel generiert werden können, wäre in der nächsten Gemeindevertretersitzung ein Beschluss für eine/n außerplanmäßige Ausgabe/Aufwand zu schließen, damit die Deckung über einen anderen Teilhaushalt erfolgen kann.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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