BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/170/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Aufgrund der Covid-19- Situation hat die Gemeinde Roggentin keine kulturellen Höhepunkte im Jahre 2020 vorzuweisen. Um trotzdem einen würdigen Abschluss zu setzen, möchte die Gemeinde Roggentin ein Höhenfeuerwerk beim Wechsel in das neue Jahr durchführen.

 

Die Planung und Durchführung des Höhenfeuerwerks soll von der Firma „Uli´s Feuerwerke“ übernommen werden. Hierzu wurden bereits zwei Angebote eingeholt, welche Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind. Aufgrund derhenunterschiede der Wohnorte wird ein Beschluss zum 1. Angebot empfohlen. Die Abschussstandorte sind ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt

 

Durch das Höhenfeuerwerk wird zutzlich erhofft, die Umweltbelastung aufgrund einer Reduzierung von privaten Feuerwerken zu mindern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung vom 12.10.2020 anlässlich des Jahreswechsel 2020/2021 ein Höhenfeuerwerk auszurichten.

Für die Durchführung und Planung des Höhenfeuerwerkes, wird das Unternehmen „Uli´s Feuerwerke“ zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1850,00 € beauftragt.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde Roggentin werden unter dem Produktkonto 28100.5699000 (Heimat- und sonstige Kulturpflege / Sonstige laufende Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit),im Teilhaushalt 1, abgerechnet. Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2020 beträgt 8500,00 €. Auf diesem Produktkonto sind gegenwärtig keine Aufwendungen verbucht.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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