BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/Käm/388/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Beteiligungsbericht gemäß § 73 Abs. 3 KV-MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Viktoria Kolodziej
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Roggentin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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12.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V hat die Gemeinde zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten. Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Gemäß § 73 Abs. 4 KV M-V sind Gemeinden, die einen Gesamtabschluss erstellen, von der Pflicht zur Erstellung eines Berichtes nach Absatz 3 befreit.
Die Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 05.11.2019 beschlossen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses betreffend ihre maßgebliche Beteiligung an der Informatik Center Roggentin GmbH (ICR GmbH) zu verzichten. Aus diesem Grund ist ein Beteiligungsbericht erstmals für das Haushaltsjahr 2019 aufzustellen.
Die Informationen gemäß § 73 Abs. 3 Satz 2 KV M-V sind dem Beteiligungsbericht zu entnehmen und ebenfalls Bestandteil des Anhangs zum Haushaltsplan der Gemeinde Roggentin sowie dem Wirtschaftsplan der ICR GmbH. Die Erstellung eines Beteiligungsberichtes entspricht in Größe und Umfang der wirtschaftlichen Betätigung durch die Gemeinde vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen und erleichtert die fristgemäße Aufstellung der Jahresabschlüsse. Wenn die Jahresabschlusserstellung fristgemäß erfolgt, ist die Doppik umfassend eingeführt. Erst dann stehen dem Bürgermeister, den Gemeindevertretern sowie der Verwaltung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Haushaltswirtschaft zu steuern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 den Beteiligungsbericht für die Gemeinde Roggentin gem. § 73 Abs. 3 KV-MV i.V.m. Art.1 Nr. 37 zu § 176 Abs. 1 Doppik-Erleichterungsgesetz für das Haushaltsjahr 2019.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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