BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HuF/082/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- Leitung Haushalt und Finanzen ALT
- Bearbeiter:
- Simone Narajek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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12.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Gem. § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2016 wurde von der Verwaltung der Jahresabschluss aufgestellt, am 07.07.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüft und in seiner Sitzung am 17.09.2020 von diesem bestätigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk ist durch Aufgabenübertragung der vorbereitende und empfehlende Ausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt folgende Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme auf der Aktivseite beträgt 19.196.157,90 EUR.
Die Bilanzsumme auf der Passivseite beträgt 19.196.157,90 EUR.
Das Eigenkapital beträgt14.919.342,92 EUR.
Die Schlussbilanz ist ausgeglichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk hat den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Roggentin zum 31.12.2016 gemäß § 60 Abs. 1 bis 3 KV M-V, § 3 Abs. 1 KPG M-V und der §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, 34 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 8, 35 bis 37, 47 bis 53 GemHVO-Doppik M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.
Weiterhin wurde die Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 ausgesprochen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roggentin zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 19.196.157,90 EUR und einem Eigenkapital in Höhe von 14.919.342,92 EUR einschließlich Anhang und Anlagen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Auf der Aktivseite beträgt
- das Anlagevermögen 13.764.228,41 EUR
- das Umlaufvermögen 5.431.929,49EUR
- die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.
Auf der Passivseite beträgt
- das Eigenkapital 14.919.342,92 EUR
- die Sonderposten 3.723.328,04 EUR
- die Rückstellungen 0,00 EUR
- die Verbindlichkeiten 553.486,94 EUR
- die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.
In der Ergebnisrechnung erwirtschaftete die Gemeinde
einen Jahresüberschuss von 1.455.243,03 EUR.
Das positive Ergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.
Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2016 beträgt 3.461.490,99 EUR.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Änderungen bei der Flurstücksbewertung sind in die Schlussbilanz eingearbeitet worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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623,7 kB
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