BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HuF/083/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gem. § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

r das Haushaltsjahr 2017 wurde von der Verwaltung der Jahresabschluss aufgestellt, am 09.07.2020 sowie in Fortsetzung am 11.08.2020 und 03.09.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüft und in seiner Sitzung am 17.09.2020 von diesem bestätigt. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk ist durch Aufgabenübertragung der vorbereitende und empfehlende Ausschuss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt folgende Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin:

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme auf der Aktivseite beträgt 20.756.124,46 EUR.

Die Bilanzsumme auf der Passivseite beträgt 20.756.124,46 EUR.

Das Eigenkapital beträgt16.313.375,41 EUR.

Die Schlussbilanz ist ausgeglichen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Cark hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Roggentin zum 31.12.2017 gemäß § 60 Abs. 1 bis 3 KV M-V, § 3 Abs. 1 KPG M-V und der §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2, 34 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 8, 35 bis 37, 47 bis 53 GemHVO-Doppik M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Prüfprotokoll incl. Prüfvermerk sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Weiterhin wurde die Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 ausgesprochen

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Carbäk geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Roggentin zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 20.756.124,46 EUR und einem Eigenkapital in Höhe von 16.313.375,41 EUR einschließlich Anhang und Anlagen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12.10.2020 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf der Aktivseite beträgt

-          das Anlagevermögen 15.168.456,76 EUR

-          das Umlaufvermögen 5.587.667,70 EUR

-          die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.

Auf der Passivseite beträgt

-          das Eigenkapital 16.313.375,41 EUR

-          die Sonderposten 4.328.538,21 EUR

-          die Rückstellungen 28.922,69 EUR

-          die Verbindlichkeiten 85.288,15 EUR

-          die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR.

In der Ergebnisrechnung erwirtschaftete die Gemeinde

einen Jahresüberschuss von 1.394.032,29 EUR.

Das positive Ergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Der Stand der liquiden Mittel per 31.12.2017 beträgt 3.374.493,27 EUR.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Änderungen bei der Flurstücksbewertung sind in die Schlussbilanz eingearbeitet worden.

 

 

 

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Anlagen

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