BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/389/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Viktoria Kolodziej
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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12.10.2020
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26.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.10.2020 die in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2021 einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes 2021.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.10.2020 als wesentliche Produkte für das Nachtragshaushaltsjahr 2021:
54100 (Gemeindestraßen)
55100 (Öffentliches Grün).
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt weist im Nachtrag 2021 einen Jahresüberschuss i.H.v. 233.900 EUR aus.
Der vorläufige Ergebnisvortrag von 2021 aus den Haushaltsvorjahren beträgt 5.992.188 EUR und wird auf das Haushaltsfolgejahr vorgetragen.
Durch den im Ergebnishaushalt 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss i.H.v. 233.900 EUR ergibt sich ein vorläufiges endgültiges Ergebnis mit einem Ergebnisvortrag i.H.v. 6.226.088 EUR. Dieses Ergebnis wird auf das Haushaltsfolgejahr vorgetragen.
Der Ergebnishaushalt ist in der Nachtragshaushaltsplanung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GemHVO-Doppik ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt weist im Nachtragsplanjahr 2021 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe -666.400 EUR aus.
Der Finanzhaushalt ist in der Nachtragsplanung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, da die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -558.800 EUR unter Berücksichtigung des Saldos des laufenden Ein- und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres i.H.v. 3.027.222 nicht negativ ist mit insgesamt 2.468.422 EUR.
Der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde sind im Nachtragsplanjahr sowie im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung des Vortrages aus dem Haushaltsvorjahr ausgeglichen.
Der Umfang der Änderungen ist der beigefügten Tabelle mit dem Titel Planansatzänderungen NTHHR 2021 als Bestandteil dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.
Des Weiteren muss die Gemeinde die wesentlichen Produkte für das Nachtragshaushaltsjahr 2021 festlegen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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42,7 MB
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