BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/305/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung des Amtes Carbäk bestellt der Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren eine Gleichstellungsbeauftragte.

Die Bestellung der derzeitigen Gleichstellungsbeauftragten erfolgte durch Beschluss des Amtsausschusses am 10.12.2015, sodass für den Zeitraum ab 11.12.2020 eine neue Bestellung zu erfolgen hat.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus § 9 Abs. 2 der HS des Amtes Carbäk.

Am 16.10.2020 wurde amtsintern eine Ausschreibung für die Besetzung der Stelle Gleichstellungsbeauftragte mit einer Bewerbungsfrist bis zum 30.10.2020 veröffentlicht.

 

Es haben sich zwei Mitarbeiterinnen beworben: die derzeitige Gleichstellungsbeauftragte Frau Neßelstrauch sowie Frau Beyer.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bestellt in seiner Sitzung am 19.11.2020 gemäß § 142 KV M-V mit Wirkung ab 11.12.2020 Frau …………………… zur Gleichstellungsbeauftragten des Amtes.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gleichstellungsbeauftragte erhält aktuell eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung i.H.v. 40,00 EUR (§ 10 Abs. 4 der HS des Amtes Carbäk).

Der Aufwand ist auf dem Produktkonto 11101.501900 (Teilhaushalt 1) im Haushalt 2020/2021 eingeplant.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-

 

 

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