BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/375/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Mit dem Neubau des Medizinisch-Therapeutischen Zentrums und der Kita in Roggentin, Am Campus, konnte der vorhandene Bolzplatz nicht erhalten werden. Den Kindern und Jugendlichen fehlen im Ortsteil Roggentin die Möglichkeiten zur sportlichen Freizeitbetätigung im öffentlichen Bereich. Sport verbindet und so ist auch hinsichtlich der sozialen Bindung unter den Kindern und Jugendlichen die sportliche Freizeitbetätigung ein sehr wichtiges gesellschaftliches Thema, dem eine hohe Priorität gegeben wird.

Auf der Suche nach Ersatz für den abgebauten Bolzplatz und eines zeitgemäßen Freizeitsportangebotes ist die Idee gewachsen, eine Multifunktionssportanlage zu errichten, auf der die Sportarten Fußball, Basketball und Handball ausgeübt werden können. In Anlage 1 ist ein Produktbeispiel dargestellt. Die Multifunktionssportanlagen sind modern, kompakt und werden sehr gern von den Kindern und Jugendlichen angenommen, um gemeinsam zu spielen. Mit einer entsprechenden Umfeldgestaltung wie z.B. Fahrradstellplätze undnke kann ein attraktiver Freizeitsportstandort in Roggentin geschaffen werden.

 

Als zukünftiger Standort wird die Gewerbefläche zwischen der Tennishalle und der Kirche im Ahornring in Roggentin betrachtet. Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und unbebaut. Gemäß Festlegungen des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin ist die Nutzung als Sportanlage zugelassen. Der Standort ist leicht zugänglich, einsehbar und überschaubar. Von Vorteil ist die Lage am Rande des Gewerbegebietes auch hinsichtlich des zukünftigen Lärmpegels während der Nutzung der Sportanlage, da keine Wohnbebauung unmittelbar anliegt. Zusammen mit der Tennishalle könnte ein kleines Sportzentrum gebildet werden. Roggentin würde an Attraktivität für „Jung und Alt“ gewinnen.

 

r die Planung und Realisierung des Ersatzneubaus ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich, um die erforderlichen Leistungen wie die Einholung von Genehmigungen, Erstellung von Berechnungen und Planunterlagen, Ermittlung des Leistungsumfanges und auch die fachgerechte Bauüberwachung erbringen zu können. Die Leistungen müssen entsprechend ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

 

Die Gemeindevertretung Roggentin soll entscheiden, ob ein Ersatzneubau des Bolzplatzes in Form einer Multifunktionssportanlage realisiert und die Planungsleistungen ausgeschrieben und vergeben werden sollen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.10.2020 den Ersatzneubau des ehemaligen Bolzplatzes Am Campus in Form einer Multifunktionssportanlage zu realisieren, wenn die Finanzierung mit dem Nachtragshaushalt 2021 durch die Gemeindevertretung bestätigt wird.

Ein geeigneter Standort ist zu finden.

Es soll versucht werden, Fördermittel einzuwerben. Insbesondere ist ein Antrag um Aufnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

 

Für die erforderlichen Planungsleistungen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Nachtragshaushaltes 2021 der Gemeinde Roggentin sind Mittel eingeplant

 

auf dem Konto36600.7859000

in Höhe von250.000,00 Euro.

 

Nach Bestätigung des Nachtragshaushaltes ist die Finanzierung gesichert.

 

Es soll versucht werden, Fördermittel für das Vorhaben einzuwerben.

Derzeit läuft der Projektaufruf 2020 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Die Gemeinde sollte einen Antrag auf Aufnahme in das Programm stellen. Das Programm fördert die förderfähigen Projektkosten mit 45%.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Der Standort des vorhandenen Bolzplatzes auf dem Flurstück 61/11, Flur 1, Gemarkung Roggentin ist durch den Neubau der Kindertagesstätte verloren gegangen. Ein neuer Standort ist zu finden. In Betrachtung befindet sich eine ca. 1.090 m² große Teilfläche des Flurstücks 84/28, Flur 1, Gemarkung Roggentin, die sich im Eigentum der Gemeinde Roggentin befindet. Laut 6. Änderung des B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Roggentin, Teil B, Pkt. 1.1 - Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet können auf der betrachteten Fläche Anlagen für sportliche Zwecke errichtet werden.

Im Zuge der Entwicklung des Projektes sind auch mögliche andere Standort zu prüfen.

 

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Anlagen

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