BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/391/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwerbung von Fördermitteln für den Ausbau der Gemeindestraße Öftenhäven und Steinfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Anhörung
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23.11.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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02.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Broderstorf beabsichtigt die Ortsverbindungsstraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld auszubauen (Beschluss GV 10/05/2019 vom 06.11.2019). Zur Einwerbung von Fördermitteln wurde 2019 ein Fördermittelantrag gem. Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt, der mit Schreiben vom 04.05.2020 abgelehnt wurde.
Im Zuge der Projektentwicklung hat sich die Gemeindevertretung Broderstorf in der Sitzung am 02.09.2020 entschieden (Beschluss GV 09/05/2020) die Straße in einer Breite von 5,50 m auszubauen.
Im 2. Halbjahr 2020 wurde die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus in M-V (KommStrabauFöRL M-V) wieder aufgelegt. Bei Zuwendungsgenehmigung erfolgt eine Förderung mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Am 19.10.2020 wurde das Vorhaben zur Aufnahme in das Programm angemeldet und mit Schreiben vom 06.11.2020 mitgeteilt, dass eine Förderung nach der KommStrabauFöRL M-V nicht möglich ist. Eine Förderung kommt nicht in Betracht, da die heran- und weiterführenden Straßen als ländliche Wege eingestuft wurden und der Ausbau des Teilstücks zwischen Öftenhäven und Steinfeld in 5,50 m Breite keine sinnvolle Verkehrsverbesserung darstellt. Es wurde empfohlen, die Erneuerung der Ortsverbindungsstraße zwischen Öftenhäven und Steinfeld als ländlichen Weg vorzunehmen.
Sollen die Kriterien der KommStabauFöRl M-V doch noch erreicht werden, ist eine übergemeindliche Betrachtung als Verbindungsstraße zwischen der DBR 20 in Steinfeld und der L182 in Groß Kussewitz notwendig. Für die Gemeinde Broderstorf würde es bedeuten, dass dann auch der Ausbau des Straßenabschnitts zwischen Öftenhäven und der Gemarkungsgrenze zu Groß Kussewitz in einer Breite von 5,50 m erfolgen muss. Ab der Gemarkungsgrenze würde die Gemeinde Bentwisch für den Straßenausbau verantwortlich sein. Um den Standpunkt der Gemeinde Bentwisch dazu zu erfahren, muss Kontakt zur Gemeinde Bentwisch aufgenommen werden.
Eine Förderung nach KommStrabauFöRl M-V wird nach derzeitigen Stand nur erfolgen, wenn die Straße zwischen Steinfeld und Große Kussewitz komplett in einer Breite von 5,50 ausgebaut wird.
Die Gemeindevertretung wird gebeten über die Betrachtung der Straße zwischen Steinfeld und Groß Kussewitz als verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz zu beraten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 02.12.2020 zum Ausbau der Straße zwischen Steinfeld DBR 20 und Groß Kussewitz L182 folgenden Beschluss:
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten stellen sich derzeit wie folgt dar
Ausbaubereich | Ausbaubreite | Kosten |
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| [ EUR ] |
Öftenhäven - Steinfeld | 5,50 m | 1.550.000,00 |
Öftenhäven – Gemarkungsgrenze Groß Kussewitz | 5,50 m | 526.000,00 |
Anteil ABG Broderstorf KG – Verbreiterung Kreuzung Öftenhäven | 3,50 m | - 30.000,00 |
Gesamtkosten |
| 2.046.000,00 |
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Für den Ausbau der Straße in einer Breite von 5,50 m ist Grunderwerb notwendig. Für die Straße Öftenhäven – Steinfeld sind nach derzeitigen Stand ca. 6.500 m² betroffen, deren Erwerb in der Kostenberechnung berücksichtigt ist. Noch nicht benannt werden kann der Grunderwerb im Bereich der Straße Öftenhäven – Gemarkungsgrenze Groß Kussewitz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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694,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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204,8 kB
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