BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/398/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben Tribünenanlage SV Pastow
1. Antrag auf Aufstellung einer Sprecherkabine
2. Auftrag zur Installation des Kameramastes auf dem Tribünendach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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02.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Bau der Tribünenanlage auf dem Sportgelände des SV Pastow e.V. verläuft planmäßig. Die Fertigstellung ist für Anfang Dezember geplant.
- Antrag auf Aufstellung eines Containers
Der SV Pastow e.V. beantragt am 18.11.2020 die Aufstellung eines Containers in den Abmessungen 2x2 Meter. Der Container soll als künftige Sprecherkabine dienen und in der Tribüne auf einem Podest errichtet werden. Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung zum Vorhaben gebeten.
- Übernahme der Kosten für die Installation des neuen Kameramastes auf dem Tribünendach durch die Gemeinde
Der SV Pastow e.V. begehrt die Installation der Kamera zur Übertragung der Spiele auf dem Dach der neu errichteten Tribüne. Ursprünglich war vorgesehen, den vorhandenen Kameramast auf der gegenüberliegenden Seite des Feldes zu errichten. Der Betreiber der Kamera (Sport Total) äußerte hier jedoch Einwände aufgrund des ungünstigen Lichteinfalls. Eine Lösung hätte die Errichtung des Mastes an gleicher Stelle, minimal versetzt um ca. 1 Meter vor der neuen Tribüne dargestellt. Der SV Pastow e. V. wünscht die Errichtung der Kamera auf dem Tribünendach. Dies wurde durch den Statiker geprüft, Bedenken stehen nicht entgegen.
Die Installation der Kamera an sich ist Eigenleistung des SV Pastow e.V. bzw. wird durch den Betreiber durchgeführt.
Die Firma Alpina AG ist laut Auftrags-Leistungsverzeichnis beauftragt einen Kameramast bis 5 m Höhe zu demontieren, zu lagern und wieder einzubauen (am Spielfeldrand). Der Einbau des Mastes entfällt. Stattdessen soll ein wesentlich kürzerer Mast auf dem Dach montiert werden. Diese Leistung wird durch Alpina nicht erbracht. Der SV Pastow e. V. hat hierzu ein entsprechendes Kostenangebot eingeholt und vorgelegt.
Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung und Auftragserteilung gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.12.2020 der Aufstellung eines Containers als Sprecherkabine auf einem Podest innerhalb der neu errichteten Tribüne auf dem Sportgelände des SV Pastow e. V. zuzustimmen.
Der SV Pastow e. V. trägt die hierfür erforderlichen Kosten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.12.2020 ihr Einverständnis zur Übernahme der Kosten für die Installation eines neuen Kameramastes auf dem Dach der Tribüne des SV Pastow e.V. Das Angebot von Maschinen- und Stahlbau Bergeler GmbH vom 11.11.2020 in Höhe von 1.136,80 € brutto wird bestätigt.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1.) Aufstellung eines Containers als Sprecherkabine.
Der Gemeinde Broderstorf entstehen keine Kosten. Die Kosten hierfür trägt voll der SV Pastow e. V.
Zu 2.) Auftragserteilung zur Installation eines neuen Kameramastes auf dem Tribünendach
Die Angebotsendsumme beträgt 1.136,80 €.
Die Pos. 1.1.3.4 des Auftrags-LV von Alpina umfasst das Demontieren, bauseits lagern u. wieder einbauen eines Kameramastes bis 5 m Höhe mit Stahlmast zum Gesamtpreis v. 551,25 €. Die halbe Leistung wurde bisher von Alpina erbracht (Demontage des Mastes und bauseits lagern). Die Installation eines neuen Kameramastes auf dem Dach der Tribüne wird von Alpina nicht erbracht. Somit werden hier Mittel in Höhe von 275,63 € eingespart.
Finanzielle Mittel stehen im TH 2 auf dem Produktkonto 42400.0960000/7852200 noch in Höhe von 45.428,81 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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