BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/172/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wurden bis zum 30.09.2020 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 8 Anträge eingereicht.

Nach Prüfung der Anträge ist festzustellen, dass der Förderverein Grundschule Blankenhagen und die Ortsgruppe Dart keinen Anspruch auf Zuschuss nach der Kultur- und Sportrderrichtlinie haben, da sie nicht im Kreis der Zuschussberechtigten lt. Richtlinie enthalten sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bedingungen zur Bewilligung von Zuschüssen gemäß der Kultur- und Sportförderrichtinie sind:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

 

  1. Kita Kinderburg e.V.1700,00 €
  2. Europaschule Rövershagen1400,00 €
  3. Grundschule Blankenhagen1550,00 €
  4. Kulturverein am Musenhof e. V.5000,00 €
  5. Förderverein Freiwillige Feuerwehr e.V.  950,00 €

 

 

  1. FSV Vogtshagen e.V.3000,00 €

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 9.400,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 5 in Höhe von 10600,00 €.

Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2021 ist es zweckmäßig, die freiwilligen Leistungen zu reduzieren, um dem Planansatz zu entsprechen.

Bei ungeändertem Beschluss kann eine Deckung in Höhe von 1200,00 € vom Produktkonto 35100.54159000 (Begrüßungsgeld) in Anspruch genommen werden.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €

Darin enthalten ist der Antrag Nr. 6 in Höhe von 3.000,00 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

 

  1. Kita Kinderburg e.V.1700,00 €
  2. Förderverein Grundschule Blankenhagen1200,00 €
  3. Europaschule Rövershagen1400,00 €
  4. Grundschule Blankenhagen1550,00 €
  5. Kulturverein am Musenhof e. V.5000,00 €
  6. Förderverein Freiwillige Feuerwehr e.V.  950,00 €

 

 

  1. FSV Vogtshagen e.V.3000,00 €
  2. Ortsgruppe Dart450,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 9.400,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 6 in Höhe von 11800,00 €.

Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2021 ist es zweckmäßig, die freiwilligen Leistungen zu reduzieren, um dem Planansatz zu entsprechen.

Bei ungeändertem Beschluss kann eine Deckung in Höhe von 2400,00 € vom Produktkonto 35100.54159000 (Begrüßungsgeld) erfolgen

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 7 – 8 in Höhe von 3.450,00 €.

Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2021 ist es zweckmäßig, die freiwilligen Leistungen zu reduzieren, um dem Planansatz zu entsprechen.

Bei ungeändertem Beschluss kann eine Deckung in Höhe von 450,00 € vom Produktkonto 35100.54159000 (Begrüßungsgeld) in Anspruch genommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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