BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/172/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge 2021 auf Zuschüsse gemäß der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Max Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sozialausschuss Poppendorf
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Vorberatung
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22.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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07.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wurden bis zum 30.09.2020 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 30.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 8 Anträge eingereicht.
Nach Prüfung der Anträge ist festzustellen, dass der Förderverein Grundschule Blankenhagen und die Ortsgruppe Dart keinen Anspruch auf Zuschuss nach der Kultur- und Sportförderrichtlinie haben, da sie nicht im Kreis der Zuschussberechtigten lt. Richtlinie enthalten sind.
Die Bedingungen zur Bewilligung von Zuschüssen gemäß der Kultur- und Sportförderrichtinie sind:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:
- Kita Kinderburg e.V.1700,00 €
- Europaschule Rövershagen1400,00 €
- Grundschule Blankenhagen1550,00 €
- Kulturverein am Musenhof e. V.5000,00 €
- Förderverein Freiwillige Feuerwehr e.V. 950,00 €
- FSV Vogtshagen e.V.3000,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Produktkonto für Kultur:
28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 9.400,00 €
Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 5 in Höhe von 10600,00 €.
Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2021 ist es zweckmäßig, die freiwilligen Leistungen zu reduzieren, um dem Planansatz zu entsprechen.
Bei ungeändertem Beschluss kann eine Deckung in Höhe von 1200,00 € vom Produktkonto 35100.54159000 (Begrüßungsgeld) in Anspruch genommen werden.
Produktkonto für Sport:
42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €
Darin enthalten ist der Antrag Nr. 6 in Höhe von 3.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:
- Kita Kinderburg e.V.1700,00 €
- Förderverein Grundschule Blankenhagen1200,00 €
- Europaschule Rövershagen1400,00 €
- Grundschule Blankenhagen1550,00 €
- Kulturverein am Musenhof e. V.5000,00 €
- Förderverein Freiwillige Feuerwehr e.V. 950,00 €
- FSV Vogtshagen e.V.3000,00 €
- Ortsgruppe Dart450,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Produktkonto für Kultur:
28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 9.400,00 €
Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 6 in Höhe von 11800,00 €.
Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2021 ist es zweckmäßig, die freiwilligen Leistungen zu reduzieren, um dem Planansatz zu entsprechen.
Bei ungeändertem Beschluss kann eine Deckung in Höhe von 2400,00 € vom Produktkonto 35100.54159000 (Begrüßungsgeld) erfolgen
Produktkonto für Sport:
42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €
Darin sind enthalten die Anträge Nr. 7 – 8 in Höhe von 3.450,00 €.
Zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung im Jahre 2021 ist es zweckmäßig, die freiwilligen Leistungen zu reduzieren, um dem Planansatz zu entsprechen.
Bei ungeändertem Beschluss kann eine Deckung in Höhe von 450,00 € vom Produktkonto 35100.54159000 (Begrüßungsgeld) in Anspruch genommen werden.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,7 MB
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