BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/383/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünschnittentsorgung 2020 - 2023 Gemeinde Poppendorf (Grundsatzbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Erledigt
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Bau- und Wohnumfeldausschusses Poppendorf
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09.11.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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07.12.2020
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25.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Seit 2017 stellt die Gemeinde Poppendorf für seine Bürger eine jährliche kostenfreie Grünschnittentsorgung in den Ortsteilen Vogtshagen (7m³-Container) und Poppendorf (15m³ Container) der Gemeinde Poppendorf zur Verfügung. Ab 2017 wurde dies durch die Vergabe eines 4- Jahresvertrages mit der Firma ART Schubert aus Mönchhagen realisiert. Der Vertrag endet in diesem Jahr. Im gesamten Zeitraum von 2017 bis gegenwärtig wurden dafür finanzielle Mittel i.H.v. 46.922,41€ durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde hat vor, die Grünschnittentsorgung weiterhin für ihre Bürger im Zeitraum von April bis Oktober ab 2021 bis 2023 zur Verfügung zu stellen.
Nach ersten Markterkundungen liegen die Preise für einen 15m³ -Container pro Leerung bei ca. 280,-€ bis 300,-€ netto (bisher 140,- € netto) und für einen 7m³- Container pro Leerung bei ca. 160,-€ bis 180,-€ netto (bisher 100,- € netto).
Ausgehend von der durchschnittlichen Anzahl der Leerungen der letzten 4 Jahre betragen die geschätzten Kosten für einen 15m³-Container (48 Leerungen/Jahr) jährlich ca. 14.400,-€ und für einen 7m³-Container (38 Leerungen/Jahr) jährlich ca. 6.840,-€. Im Haushalt sind danach rd. 21.300,-€ pro Jahr einzustellen.
(HINWEIS! Im Doppel-Haushalt 2020/2021 stehen im Teilhaushalt 2 Produkt 541000.5233801 nur jeweils 15.000,-€ pro Jahr für die Grünschnittentsorgung zur Verfügung, so dass 2021 bereits Deckungsmittel zu Verfügung gestellt werden müssen – voraussichtlich 54100.5233800).
Aus den geschätzten Werten ergibt sich ein Gesamtvolumen für den Zeitraum von 2021 – 2023 i.H.v. 63.900,-€. Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.
Gem. § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen.
Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 – AmtsBl. M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im Ergebnis kann zur geplanten Grünschnittentsorgung eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§ 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 25.01.2021 grundsätzlich die Fortführung der Grünschnittentsorgung in der Gemeinde Poppendorf für die Jahre 2021 bis 2023 mittels Beschränkter Ausschreibung gem. § 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses. Nach erfolgtem Vergabeverfahren (Feststehen der Firma, die den Auftrag erhalten soll) ermächtigt die Gemeindevertretung den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Auftragsvergabe.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die geschätzten Gesamtkosten für die Grünschnittentsorgung belaufen sich auf ca. 63.900,-€ (21.300,-€/Jahr) und sind im Doppelhaushalt 2022/2023 planungsseitig entsprechend im Produkt 54100.5233801 im Teilhaushalt 2 einzuordnen.
Die benötigten geschätzten Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 i.H.v. rd. 6.300,-€ müssen durch eine entsprechende Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 2 zur Verfügung gestellt werden. (voraussichtlich Produkt 54100.5233800).
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,2 kB
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