BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/415/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Roggentin hat zukünftig vor, die Bereitstellung von Containern zur Grünschnittentsorgung weiterhin für ihre Bürger zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2020 haben sich die dafür vorgesehenen Standorte bewährt.

 

  • OT Roggentin Pastower Weg bei den Flaschencontainern
  • OT Kösterbeck an der Kreuzung Lindenallee/ Eichenallee
  • OT Kösterbeck Orchideenring
  • OT Freesendorf Am Hopfenhof

 

Es ist geplant, die zeitlichen Intervalle vom 01.03. 30.04. und vom 01.10. 30.11. eines Jahres dafür festzulegen.

Nach ersten Markterkundungen liegen die Preise für einen 11m³ -Container pro Leerung bei ca. 298,-€ bis 365,-€ netto (bisher 267,- netto).

Ausgangspunkt für die Kostenermittlung war die Anzahl der Leerungen des letzten Jahres (51 Leerungen = 17.488,50€).

 

(HINWEIS!

Im Doppel-Haushalt 2020/2021 standen bzw. stehen im Teilhaushalt 2 unter Produkt 541000.5233801 im Jahr 2020 - 10.000,-€ und durch Beschluss GV 07/01+02/2020 vom 26.10.2020 eines Nachtragshaushaltes 2021 15.000,-€ r die Grünschnittentsorgung zur Verfügung.

2020 wurde das Produktkonto bereits mit 7.488,50€ überschritten, so dass auch 2021 bereits Deckungsmittel zu Verfügung gestellt werden müssen voraussichtlich über 54100.5233800).

 

Die Gemeindevertretung sollte auch darüber entscheiden, ob eine mehrjährige Auftragserteilung zum Tragen kommen soll, um den Vorteil einer festen Preisbindung nutzen zu nnen und zum anderen das langwierige Vergabeverfahren nicht jährlich durchführen zu müssen.

 

Da das jährliche Kostenvolumen über 5.000,-€ liegt, findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.

 

Gem. § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen.

Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 AmtsBl. M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Im Ergebnis dazu kann zur geplanten Grünschnittentsorgung eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§ 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2021 grundsätzlich die Fortführung der Grünschnittentsorgung in der Gemeinde Roggentin bis auf Widerruf mittels Beschränkter Ausschreibung gem. § 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

Nach erfolgtem Vergabeverfahren (Feststehen der Firma, die den Auftrag erhalten soll) ermächtigt die Gemeindevertretung den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Auftragsvergabe. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Grünschnittentsorgung belaufen sich auf mindestens rd. 18.000,-€ und sind im Doppelhaushalt 2022/2023 planungsseitig entsprechend im Produkt 54100.5233801 im Teilhaushalt 2 einzuordnen.

Die benötigten geschätzten Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 i.H.v. rd. 3.000,-€ müssen durch eine entsprechende Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 2 zur Verfügung gestellt werden. (voraussichtlich Produkt 54100.5233800).

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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