BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/416/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Im Ortsteil Kösterbeck in der Straße Am Wald vor Haus Nr. 16 befindet sich auf dem Gehweg die Bushaltestelle für den Schülerverkehr.

Zurzeit warten morgens ca. 20 Kinder auf den Schulbus und drängen sich auf dem ca. 1,60 m breiten Gehweg. Eine Unterstellmöglichkeit bei nassem Wetter ist nicht vorhanden.

Die Haltestelle entspricht nicht dem Haltestellenkonzept des Landkreises Rostock. Gefordert ist ein Wartebereich mit einer Tiefe von 3,00 m und eine Länge von 18,00 m. Während die Kinder dort warten, ist eine reguläre Benutzung des Gehweges kaum möglich und die Fußnger weichen auf die Straße aus. In der Straße Am Wald gibt es nur anschließend am südlichen Fahrbahnrand einen Gehweg.

 

Diese Situation ist für die wartenden Kinder, die Fußnger und die motorisierten Verkehrsteilnehmer auch mit der vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in dem Bushaltestellenbereich sehr gefährlich und muss abgestellt werden. Als weiterer Faktor ist die Lage der Bushaltestelle kurz vor dem Ortsausgang negativ zu bewerten, da die Gefahr besteht, dass die Fahrzeuge bereits im Haltestellenbereich die Geschwindigkeit in Richtung Ortsausgang erhöhen und in Richtung Roggentin noch zu schnell sind. Die Unfallgefahr ist sehr hoch. Die Kinder sind ohne öffentliche Aufsicht und ständig in Bewegung. So dass es immer wieder vorkommen kann, dass Kinder die Fahrbahn betreten ob im Spiel oder durch Schubsen und sich in Gefahr bringen.

 

Die vorhandene örtliche Situation und die vorliegenden Liegenschaftsverhältnisse lassen eine Vergrößerung des Wartebereiches am vorhandenen Standort nicht zu.

 

Der öffentliche Schüler- und Nahverkehr biegt nach Halt an der Haltestelle Am Wald immer in die Eichenallee ab. Damit wird sich der neue Haltebereich an der Linienführung des Schüler- und Nahverkehrs befinden.

 

Es wird angedacht, die Haltestelle in die Eichenallee in Höhe der Häuser 63 67 zu verlegen. Von der Fahrbahnkante bis zur Grundstücksgrenze ist mit ca. 5,50 m nach derzeitigen Stand ausreichend Platz zur Errichtung einer Haltestelle vorhanden. Um die geforderte Länge von 18,00 m zu erreichen, sind vorhandene Pkw-Parkplätze zurückzubauen.

r den Standort in der Eichenallee sind als positive Faktoren das geringere Verkehrsaufkommen und die ausgewiesene Tempo 30 Zone zu werten.

Zur Planung der Bushaltestelle in der Eichenallee ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um die fachgerechte Planung und Ausführung der Bushaltestelle zu gewährleisten. Es ist zu prüfen, ob Fördermittel eingeworben werden können. Die neue Bushaltestelle sollte barrierefrei errichtet werden, um den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Busverkehr zu gewähren und auch über einen Fahrgastunterstand verfügen.

 

Mit Errichtung der Haltestelle in der Eichenallee wird die Sicherheit der wartenden Fahrgäste bei Aufenthalt im Bushaltestellenbereich gewährt, die Barrierefreiheit wird verbessert und auch Schutz vor feuchter Witterung gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2021, dass die Haltstelle Am Wald 16 in die Eichenallee verlegt und eine neue barrierefreie Haltestelle mit Fahrgastunterstand errichtet wird.

Die Planungsleistungen sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Teilhaushalt 2 des Haushaltsjahres 2020 der Gemeinde Roggentin sind auf dem

Produktkonto: 54100.7857100

75.000,00 Euro

für den behindertengerechten Ausbau der Fahrgastunterstände verfügbar. Die Mittel sind auf das Haushaltsjahr 2021 übertragbar.

 

Die Kostenschätzung beläuft sich wie folgt:

 

Baukosten, einschl. Umsatzsteuer:33.000,00 Euro

Planungskosten einschl. Umsatzsteuer:     7.000,00 Euro

Gesamt40.000,00 Euro

 

Die Finanzierung ist gesichert.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Es sind folgende Flurstücke betroffen:

Am Wald: Flurstück 126, Flur 1, Gemarkung Fresendorf

Eichenallee: Flurstück 9/242, Flur 1, Gemarkung Fresendorf

Es sind keine Liegenschaftsangelegenheiten bekannt.

 

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Anlagen

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