BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/LIE/509/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauhofstandort
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Fanny Lichtenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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01.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
In der Gemeindevertretersitzung am 25.05.2020 wurde beschlossen, als neuen Bauhofstandort ein Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Roggentin zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen war ein Grundstück im BG 3 (Gewerbegebiert, seinerzeit Parzellen 11 – 13).
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das Vorhaben, die FFW Roggentin und den Bauhof des Amtes gemeinsam auf einem Grundstück zu errichten, verworfen werden muss. Das jetzige Grundstück für die FFW lässt eine gemeinsame bebauung nicht mehr zu.
Als Grundstück für den neuen Bauhofstandort sind nunmehr die Flurstücke 83/37 und 84/30 in der Gemarkung Roggentin, Flur 1 angedacht. Dieses Grundstück befindet sich im B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Roggentin (Gewerbegebiet).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2021, den Beschluss GV/03/04/2020 vom 25.05.2020 dahingehend zu ändern, dass das vorgesehene Grundstück Parzellen 11 – 13 (neu 14 – 16 im Zerlegungsplan vom 17.11.2020 des Vermessungsbüros Hansch & Bernau) im B-Plan Nr. 3 nicht mehr als Grundstück für den neuen Bauhofstandort zur Verfügung gestellt wird.
Die Gemeinde Roggentin stellt nunmehr die Flurstücke 83/37 mit 6.361 m² sowie 84/30 mit 157 m², beide Gemarkung Roggentin, Flur 1 als Grundstück für den neuen Bauhofstandort zur Verfügung.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
einmaliger Ertrag auf dem Produkt-Konto 11402.4611201 (0397) bei Veräußerung
jährlicher Ertrag auf dem Produkt-Konto 11402.4411000 bei Erbbaupacht
Genaue Aussagen können erst getroffen werden, wenn sich die Art der Grundstücksübergabe (Veräußerung oder Erbbaupacht) entschieden wurde
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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462,6 kB
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