BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/HRA/206/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf - Neufassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Broderstorf
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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03.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Durch die Anlegung einer neuen Urnengrab-Gemeinschaftsanlage mit Namensstele auf dem Friedhof im OT Pastow und generell durch den Zeitablauf seit der letzten Kalkulation ist eine neue Kalkulation der Friedhofsgebühren vonnöten.
Da die bestehende Friedhofsgebührensatzung in ihrer Neufassung aus dem Jahr 2003 stammt, erscheint es angebracht, im Jahre 2021 statt einer 6. Änderung eine Neufassung auf den Weg zu bringen.
Der kalkulatorische Zinssatz wurde trotz Wirtschaftskrise und anhaltend niedriger Zinssätze auf dem bisherigen Niveau von 4% belassen, weil die Bindung des Eigenkapitals, wofür die kalkulatorische Verzinsung einen Ausgleich darstellt, zu Zeiten hoher Prozentsätze erfolgt war und die Dauer der Nutzung über Jahrzehnte angelegt ist. Eine entsprechende Recherche ergab, dass dies rechtlich ordnungsgemäß ist und regelmäßig so gehandhabt wird. Unter diesem Gesichtspunkt muss von einer jeglichen, politisch möglichen Herabsetzung des Prozentsatzes abgeraten werden, weil es der Gemeinde unter der Kostenstelle „Nutzung“ angesichts der daraus resultierenden, sowieso recht niedrigen, Nutzungsgebühren extrem schaden würde.
Die bzgl. des Erwerbs von Nutzungsrechten gesunkenen Gebühren erklären sich bei gleichbleibenden Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen aus den geringeren Kosten für die „Sachbearbeitung Friedhof“. Bei der letzten Kalkulation floss der Sachbereich noch mit einem Anteil von 19,3 % in die Kalkulation ein. Aufgrund der Stellenbeschreibung aus dem Jahre 2018 ist hier nun ein Anteil von 15,3% zugrundezulegen.
Dabei wurde im Gegensatz zur letzten Kalkulation nicht mehr von einer Aufteilung der Sachbearbeitung für die Friedhöfe in Höhe von 75% für Pastow und 25% für Steinfeld ausgegangen, sondern von 80% zu 20%.
Das ist gerade noch legitim. Sollten sich jedoch die tatsächlichen Anteile weiterhin nicht ändern – 2020 gab es 36 Beerdigungen auf dem Friedhof in Pastow und lediglich 3 Beerdigungen auf dem Friedhof in Steinfeld, müssen die Anteile in der nächsten Kalkulation noch weiter zum Friedhof in Pastow hin verschoben werden.
Das in der Vergangenheit abweichend von der jeweiligen Kalkulation im öffentlichen Interesse niedriger angesetzte Entgelt für die Nutzung der Trauerhallen hat sich in der Praxis bewährt. Um es beizubehalten (oder ggf. zu verändern), muss wegen der Neufassung neu entschieden werden. Die im Entwurf diesbezüglich zugrundegelegten Gebühren entsprechen zunächst einer Fortführung der bisherigen Praxis.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.02.2021 die Beibehaltung der politisch entschiedenen Gebührensätze der vorherigen Friedhofsgebührensatzung für die Nutzung der Trauerhallen, und zwar für den Friedhof im Ortsteil Pastow in Höhe von 170,- Euro und für den Friedhof im Ortsteil Steinfeld in Höhe von 125,- Euro.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf billigt in ihrer Sitzung am 03.02.2021 die vorliegende Gebührenkalkulation zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf für den Friedhof im Ortsteil Pastow.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf billigt in ihrer Sitzung am 03.02.2021 die vorliegende Gebührenkalkulation zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf für den Friedhof im Ortsteil Steinfeld.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 4:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.02.2021 die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf gemäß dem vorliegenden Entwurf.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bzgl. der nicht kostendeckenden Gebühren hinsichtlich der Benutzung der Feierhallen ist eine Haushaltsunterdeckung in Höhe von 3.634,55 Euro auf dem Produktkonto 55300.4322401 (Entgelte für das Bestattungswesen – Benutzung Feierhalle), Teilhaushalt 2, zu erwarten, die durch den allgemeinen Haushalt gedeckt werden muss.
Diese ergeben sich bezogen auf den Friedhof im OT Steinfeld bei vorausgesetzten durchschnittlich 3 Benutzungen pro Jahr aus der Differenz der Gebührenkalkulation in Höhe von 346,52 Euro pro Nutzung zur Festsetzung von 125,- Euro pro Nutzung durch die Gemeindevertretung (= 664,56 Euro) und bezogen auf den Friedhof im OT Pastow bei durchschnittlich 23 Benutzungen pro Jahr aus der Differenz der kalkulatorisch pro Nutzung berechneten 299,13 Euro zu den festgesetzten 170,- Euro pro Nutzung (=2.969,99 Euro).
Es sind aufgrund der durchschnittlichen Zahlen an Beerdigungen innerhalb der vergangenen Jahre unter Betrachtung dessen, dass zumeist kleine Urnengräber oder eine Belegung in den anonymen Urnengrab-Gemeinschaftsanlagen gewählt wird, und unter Zugrundelegung der neuen Gebühren für die laufende Unterhaltung Erträge in Höhe von ca. 14.500,- Euro auf den Produktkonten 55300.4322400 (Entgelte für das Bestattungswesen), 55300.4322401 (Entgelte für das Bestattungswesen – Benutzung Feierhalle), 55300.4322402 (Entgelte für das Bestattungswesen – Beräumung), 55300.4312000 (Gebühren für die Erteilung von Bescheiden), 55300.4325000 (Laufende Grabnutzungsentgelte), im Teilhaushalt 2 pro Jahr zu erwarten.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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499,4 kB
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