Beschlussvorlage - BV/AVK/173/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

In der KW 48 (23. bis 27.11. 2020) wurde bemerkt, dass die Heizung nicht ordnungsgemäß arbeitet, woraufhin die verantwortliche Firma (Wartungsvertrag) informiert wurde, die Reparatur vorzunehmen. In der KW 49 war am 30.11.2020; am 02.12.2020 sowie am 04.12.2020 ein Techniker vor Ort, mit dem Ergebnis, dass die Reparaturen nicht zielführend waren und der Brennwertkessel und die Heizkreisregelung samt Erweiterung sowie diverse „Kleinteile“ erneuert werden müssen.

Aufgrund der damaligen Außentemperaturen von 8°C (tagsüber) und den angekündigten Minustemperaturen im Laufe der Woche, bestand die Gefahr einer Schädigung des Wasserkreislaufes.

Des Weiteren herrschte in den Büroräume eine Durchschnittstemperatur von 12° C, welches den Mitarbeitern sowie den Mietern (Zahnarztpraxis, Logopädie und Frisör) nicht über einen längeren Zeitraum zuzumuten war.

Auf Grund der besonderen Dringlichkeit wurde auf die Einholung von Angeboten von mehr als 1 Anbieter gemäß § 8 Absatz 4 Nr. 9 UVGO verzichtet.

Es lag somit das Angebot der Firma Grünwald über 17.558,58 Euro netto, mit der Zusage der Durchführung der Leistung zu Beginn der KW 51 vor.

Am 08.12.2020 erfolgte die Beauftragung der Firma Grünwald mit der Reparatur der Heizungsanlage durch die Amtsvorsteherin und ihren ersten Stellvertreter.

 

Die Eilentscheidung bedarf der Genehmigung durch den Amtsausschuss gem. § 138 Abs. 3 S.2 KV M-V.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Genehmigung der Eilentscheidung der Amtsvorsteherin und ihres Stellvertreters vom 08.12.2020 zur Beauftragung der Firma Grünwald mit der Heizungserneuerung im Zuge des Vergabeverfahrens nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeverordnung.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Auszahlung der finanziellen Mittel für die Rechnung 05355/20 vom 14.12.2020 über 17.558,58 Euro netto (20.367,95 brutto) erfolgte über die Produktnummer 11401 (Zentrales Gebäudemanagement) und dem Konto 5231300 (Unterhaltung der Gebäude) im Teilhaushalt 2. Die fehlenden Mittel von 9.764,09 Euro wurde durch § 14 GemHVO-Doppik MV (Echte Deckung) mit den auf den Produktkonten verfügbaren Mitteln gedeckt: Es wurden folgende Produktkonten angesprochen:

 

              83,58 Euro11401.5629000 (Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten

              und Diensten)

              100,00 Euro11401.5613202 (Verpflegungsmehraufwendungen)

              175,92 Euro11401.5641900 (Sonstige Versicherungen)

              194,83 Euro11401.5681300 (Grundsteuer B für gemeindeeigene Grundstücke)

              441,78 Euro11401.5641100 ((Gebäudeversicherung)

              500,00 Euro11401.5612000 (Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulungen)

              500,00 Euro11401.5236000 (Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen)

              1.767,98 Euro11401.5232000 (Bewirtschaftung der Außenanlagen)

              6.000,00 Euro12600.5699000 (Sonstige laufenden Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit..)

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

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Anlagen

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