BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/341/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Poppendorf konnte in den letzten Jahren erfolgreich die Dorfentwicklung durch zahlreiche Projekt fortführen. Ein Projekt war die Entwicklung des Gutsparkes am Mühlenteich in Poppendorf nach denkmalpflegerischer Zielsetzungen und dessen erfolgreicher Umsetzung. Áber nicht alle Teile des Konzeptes wurden zeitgleich umgesetzt. Offen ist noch der Bereich an der Buswende im südlichen Bereich des Gutsparkes. (Ein Lageplan ist in als Anlage beigefügt.)

Um das Dorfleben attraktiver zu gestalten und Möglichkeiten zur Festigung der sozialen Dorfstruktur zu schaffen, ist die Idee entstanden, im Bereich des Gutsparkes zwischen dem Gerätehaus der Gemeinde und der Dorfstraße zusätzlich zur Tischtennisplatte Fitnessgeräte aufzustellen.

 

Mit der Sanierung des Gutsparkes wurde ein Zentrum im Ort geschaffen, das von den Anwohnern zur Naherholung genutzt wird. Der geplante Fitnessplatz würde die Naherholung um die Möglichkeit der körperlichen Ertüchtigung im öffentlichen Raum erweitern. Die denkmalrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes liegt bereits vor.

 

Zur Nutzung der Geräte sollen die Altersgruppen von 10 bis 99 Jahren angesprochen werden. Die Fitnessgeräte sollen die Ausdauer, die Kraft und die Beweglichkeit der Nutzer fördern. Mögliche Fitnessgeräte können zum Beispiel Fahrradtrainer, Reckstangen, Crosstrainer, Hangelstrecken oder eine komplexe Fitnessstation sein.

 

Das Projekt wurde bereits zur LEADER-Förderung vorgestellt (Vorantrag vom 04.06.2020), um einen Antrag auf Förderung einreichen zu können.

Im Oktober 2020 informierte die LAG Ostsee-DBR, dass das Projekt als „Nachrücker-Projekt“ vermerkt wurde. Mit Email vom 09.03.2021 teilte die LAG Ostsee-DBR mit, dass die Nachrückung erfolgen und bis zum 01.04.2021 der Antrag auf LEADER-Fördermittel gestellt werden kann.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Eingereicht wurde vorbehaltlich der Entscheidung der Gemeindevertretung die Variante 3 dieser Beschlussvorlage, die zugleich auch die kostenintensivste Variante darstellt.

 

Zur Gestaltung und Ausrichtung der sportlichen Betätigung wurden 3 Varianten erarbeitet. Die abgebildeten Geräte sind nur beispielhafte Darstellungen eines Herstellers von Sport- und Spielgeräten.

 

Variante 1 Fitness Ausdauer

Errichtung einer Kombinationsanlage an der mehrere Übungen Fahrradfahren, Klimmzüge, Liegestütze, Beintraining und weitere Elemente ausgeführt werden können. Die Anlage ist für geringe Platzansprüche geeignet.

 

 

Ausdauertraining -  J3700

 


Variante 2 Bewegungs- und Krafttraining

Die Variante setzt sich aus 3 Trainingselementen zusammen Fahrradfahren, Bauchtraining und Krafttraining. Die Benutzung dieser Geräte ist leicht zu verstehen und sind den meisten Leuten bekannt und laden zur Benutzung ein.

 

Fahrrad-Trainer -  J3702Bauchtrainer -  J3704 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hangelbogen -  J3705Doppelreck Metall -  JPS19-S-M 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 3 - Kraftparcours

Dieser Parcours ist für ein breites Training aufgestellt, um die verschiedensten Muskelgruppen im Körper zu stimulieren und trainieren. Auf Grund der Vielseitigkeit ist der Parcour sehr ansprechend und es kann sogar in kleinen Gruppen trainiert werden.

 

In der Anlage 2 sind die beispielhaften Geräte beschrieben.

Leg Press -  R37-UBX-215BSquat -  R37-UBX-217BVertical Press -  R37-UBX-248B 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Crosstrainer -  R37-UBX-203BSpinning bicycle -  R37-UBX-289BStepper -  R37-UBX-292B 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab Toner -  R37-UBX-211B 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bereich um die Fitnessgeräte wird befestigt, um die Nutzung der Geräte zu erleichtern und Austretungen und Vertiefung, in denen sich Regenwasser sammeln kann, zu verhindern.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme soll ein Ingenieurbüro mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Bauüberwachung beauftragt werden.

 

Der Bau und Wohnumfeldausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 den Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob der Fitnessplatz errichtet und welche Variante umgesetzt werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Poppendorf beschließen in Ihrer Sitzung am 22.03.2021 die Errichtung eines Fitnessplatzes im Park in Poppendorf gemäß der Variante _______ .

 

Für die Maßnahme sollen Fördermittel beantragt werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2020 / 2021 sind auf dem Konto im Teilhaushalt 2

 

Produktkonto

Wert
Euro

55100.7857100

50.000,00

 

für die Errichtung eines Fitnessplatzes eingestellt.

 

 

Variantenvergeleich:

Leistung

Variante 1

[Euro]

Variante 2

[Euro]

Variante 3

[Euro]

Lieferung und Montage

Befestigung, Pflasterung

Planungskosten

23.699,02

3.500,00

2.000,00

16.464,84

3.500,00

2.000,00

34.485,00

4.500,00

5.500,00

ca. 10 % Sicherheit

2.800,98

2.035,16

4.515,00

Gesamtkosten – brutto -

32.000,00

24.000,00

49.000,00

90 % Förderung (angenommen)

28.800,00

21.600,00

44.100,00

Eigentmittl der Gemeinde

3.200,00

2.400,00

4.900,00

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Der geplante Standort befindet sich im Eigentum der Gemeinde Poppendorf. Weitere Liegenschaftsangelegenheiten sind nicht bekannt.

 

 

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Anlagen

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