BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/214/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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29.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Entwurf der 4. Änderung der Geschäftsordnung lässt die Regelung in § 1 Abs. 1 entfallen, wonach die Gemeindevertretung mindestens alle 8 Wochen einzuberufen ist.
Das ist konform zu § 29 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V. Dieser besagt, dass die Gemeindevertretung zusammentritt, so oft es die Geschäftslage erfordert, wobei die Geschäftsordnung einen Zeitraum vorsehen kann, nach dem die Gemeindevertretung einzuberufen ist. Selbstverständlich muss, wenn ein Viertel aller GV-Mitglieder dies beantragt, unverzüglich die Gemeindevertretung einberufen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238 kB
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