BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/448/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Bereits seit geraumer Zeit steht in der Gemeinde die Überlegung im Raum einen Einzelhandel in der Ortslage Broderstorf anzusiedeln. In der Vergangenheit wurden mehrfach Gespräche mit Interessenten geführt, welche einen Standort in Broderstorf favorisieren. Aktuell sind wieder zwei Bewerber an einer Ansiedlung interessiert.

 

Die Gemeinde sollte zunächst eine Entscheidung treffen, ob die Ansiedlung von Einzelhandel in der Gemeinde grundsätzlich gewünscht ist.

Da aktuell der Flächennutzungsplan der Gemeinde Broderstorf geändert wird, kann diese Gelegenheit genutzt werden, für die Ansiedlung von Einzelhandel ein Mischgebiet festzusetzen.

 

Im einer Gesprächsrunde mit dem beauftragten Planungsbüro wurde die Fläche in Broderstorf an der Poststraße, gegenüber der ehemaligen Hallen der ABG Broderstorf KG favorisiert (vgl. anliegende Skizze).

 

Ergebnis Bauausschusssitzung vom 22.03.2021

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 eingehend über die Beschlussvorlage beraten. Im Ergebnis wurde die Empfehlung gegeben das geplant Mischgebiet eventuell sogar bis zur B110 zu erweitern, um mehrere glichkeiten zur Standortwahlr den Einzelhandel vorhalten zu können.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021 einer Ansiedlung von Einzelhandel in Broderstorf grundsätzlich zuzustimmen.

 

Im laufenden Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans soll hierzu eine Mischgebietsfläche auf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Broderstorf, Flur 1, Flurstück 4/17 einschließlich der Fläche bis zur B110 (zwischen Bauernmarkt und erster Wohnbebauung) gemäß anliegender Skizze festgesetzt werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen belaufen sich auf 138.287,10 € brutto.

 

Für die Fläche des geplanten Erweiterungsbaus der Schule An der Carbäk werden die anteiligen Kosten zur Änderung des Flächennutzungsplans durch das Amt getragen. Hier ist mit ca. 15.000,00 € zu rechnen. Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 21100.0960000/7852200 im TH 1.

 

Die restlichen Kosten in Höhe von 123.287,10 € trägt die Gemeinde Broderstorf. Für die Änderung des FNP stehen ca. 61.529,16 € (exkl. Planansatz für Neuaufstellung B-Plan 14) auf dem Produktkonto 51100.5625500 im TH 2 zur Verfügung.

Somit ist eine Deckung erforderlich. Genügend deckungspotential steht auf dem Produktkonto 12600.5231300 im TH 2 zur Verfügung, da der Ansatz der HH-Jahr 2020/2021 für Reparaturen am Feuerwehrgebäude nicht vollumfänglich benötigt wird.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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