BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/459/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bankettreparaturen - Neuendorf - Bentwisch und Neuendorfer Weg 4 bis Einmündung Am Handelspark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
- OT Neuendorf, Neuendorfer Weg 4 bis Am Handelspark
Die Bankette der Straßen sind sehr ausgefahren und müssen repariert werden, um Abbrüche und Absackungen an der Straße zu verhindern. Betroffen sind ca. 340 m Bankett östlich der Fahrbahn und ca. 100 m Bankett westlich der Fahrbahn in einer Breite von ca. 0,50 m und einer Tiefe von 0,10 bis 0,15 m.
Die Straße ist sehr schmal ca. 4,50 m und die Bäume östlich der Fahrbahn stehen sehr dicht an der Straße. Der Fahrzeugverkehr insbesondere die LKW`s weichen auf die Bankette aus.
Das Oberflächenwasser der Straße entwässert über die Bankette. Die Bankette sind am Straßenrand ausgefahren und wölben sich anschließend hoch. Damit sammelt sich das Oberflächenwasser der Straße im ausgefahrenen Bankett und kann nicht ablaufen.
Um die Straße kurzfristig zu entlasten, sollten die Bankette mit Bankettmaterial aufgefüllt werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 8.900,00 Euro brutto. Die Leistung muss ausgeschrieben werden.
Eine fachgerechte dauerhafte Lösung ist die Beseitigung des aufgewölbten Bankettes und die Auffüllung und Herrichtung des Banketts mit bindigen Bankettmaterial, um das Oberflächenwasser in die Grünbereiche zur Versickerung abzuleiten. Es ist zu überlegen, ob die Bankette teilweise zusätzlich mit versickerungsfähiger Befestigung hergerichtet werden sollten, um diese besonders beanspruchten Bereiche dauerhaft zu sichern. Diese Arbeiten sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock abzustimmen, da die Traufkronenbereiche der Bäume betroffen sind. Beabsichtigt die Gemeinde Broderstorf die Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahme, sind im nächsten Haushalt entsprechende Mittel einzustellen.
Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob kurzfristige Unterhaltungsmaßnahmen an den Banketten ausgeführt werden sollen und Maßnahmen für eine dauerhafte Bankettreparatur für den nächsten Haushalt geplant werden sollen.
- OT Neuendorf, An den Kastanien bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Bentwisch
Die Straße ist ca. 3,00 m breit, weist Risse in der Fahrbahn, Schlaglöcher in den Banketten und großflächig ausgewaschene Bankette auf. Es sind 3 Ausweichtaschen vorhanden, die aber nicht immer von den Fahrzeugführern genutzt werden, dass spiegelt der Zustand der Bankette wieder.
Das Oberflächenwasser versickert auf den Banketten. Der Grünstreifen der Bäume liegt höher als die Straße, Mulden sind kaum vorhanden, das Oberflächenwasser kann nicht abgeleitet werden. Es kommt zu Pfützenbildung, Auswaschungen und Asphaltabbrüchen.
Die Bankette einschl. der Herrichtung von Mulden bzw. Gräben müssen beidseitig zur Instandhaltung der Fahrbahn hergerichtet werden über eine Länge von ca. 350 m. Die Kosten der fachgerechten Herrichtung übersteigen das derzeitige Haushaltsvolumen für die Unterhaltung der Straßen.
Es ist bekannt, dass der Knoten L39 Tessiner Straße / Timmermannsstrat / Rampe AS A19 ab Mai 2021 über länger als ein Jahr ausgebaut werden soll. Daraus wird sich zusätzliches Verkehrsaufkommen auf der Straße zwischen Neuendorf und Bentwisch ergeben. Der Zustand der Straße wird sich dann voraussichtlich noch weiter verschlechtern. Um eventuelle Ansprüche an die Stadt Rostock und das SBA Stralsund stellen zu können, ist seitens der Gemeindevertretern der Vorschlag erbracht, die Straße etwas herzurichten und zu dokumentieren. Der Umfang der Arbeiten soll sich auf die besonders intensiv genutzten und beschädigten Bereiche beschränken. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 8.500,00 Euro brutto.
Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob kurzfristige Unterhaltungsmaßnahmen an den Banketten ausgeführt werden sollen und Maßnahmen für eine dauerhafte Bankettreparatur für den nächsten Haushalt geplant werden sollen.
- OT Neuendorf ab Hauptstraße bis Am Handelspark
Das Oberflächenwasser der Straße sammelt sich im Bankettbereich und kann nicht abgeleitet werden. Die Grünflächen an und zwischen den Bäumen liegt höher als die Straße. Es kommt zur Pfützenbildung und Auswaschung der Bankettbereiche.
Hier ist zur Instandhaltung der Straße der Abtrag der überhöhten Grünflächen notwendig, wenn die Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt und Leitungen der Versorgungsträger nicht betroffen sind, sowie die Herrichtung von Mulden zwischen der Straße und dem Gehweg zur Versickerung und Verdunstung.
Soll die Maßnahme umgesetzt werden, müssen im nächsten Haushalt Mittel zur Unterhaltung der Straße eingestellt werden.
Die Gemeindevertretung soll entscheiden, ob die Maßnahme geplant und Mittel im nächsten Haushalt vorgehalten werden sollen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
OT Neuendorf, Neuendorfer Weg 4 bis Am Handelspark
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die Bankette beidseitig der Straße mit bindigen Bankettmaterial aufgefüllt werden sollen. Die Leistungen sollen ausgeschrieben werden.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
OT Neuendorf, Neuendorfer Weg 4 bis Am Handelspark
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die Bankette fachgerecht hergerichtet werden sollen einschl. des Abtrages der vorhandenen aufgewölbten Bankettbereiche. Die besonders beanspruchten Bankette sollen mit versickerungsfähiger Befestigung ausgestattet werden. Es sind Mittel für diese Maßnahme in der nächsten Haushaltsplanung vorzusehen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 3:
OT Neuendorf, An den Kastanien bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Bentwisch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die Bankette an den besonders intensiv genutzten und beschädigten Bereichen kurzfristig hergerichtet werden sollen. Die Maßnahme ist auszuschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 4:
OT Neuendorf, An den Kastanien bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Bentwisch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die Bankette fachgerecht einschl. Entwässerungsmulden hergerichtet werden sollen und Mittel in der nächsten Haushaltsplanung vorzusehen sind.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 5:
OT Neuendorf ab Hauptstraße bis Am Handelspark
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die Bankette fachgerecht einschl. Entwässerungsmulden hergerichtet werden sollen und Mittel in der nächsten Haushaltsplanung vorzusehen sind.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
- OT Neuendorf, Neuendorfer Weg 4 bis Am Handelspark
Die Kostenschätzung für die Bankettauffüllungen beläuft sich auf 8.900,00 Euro brutto.
Im Haushalt 2021 stehen auf dem
Produktkonto:54100.5233800
Mittel in Höhe von:29.715,63 Euro
zur Verfügung.
Die Finanzierung ist gesichert.
Für die fachgerechte Herrichtung der Bankette und Befestigung der beanspruchten Bereiche sind in der Haushaltsplanung 2022 Mittel im Haushalt zu planen. Eine Kostenschätzung ist zu erstellen.
- OT Neuendorf, An den Kastanien bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Bentwisch
Die Kostenschätzung für die Bankettauffüllungen beläuft sich auf 8.500,00 Euro brutto.
Im Haushalt 2021 stehen auf dem
Produktkonto:54100.5233800
Mittel in Höhe von:20.815,63 Euro (wenn die Maßnahme unter Nr. 1 - OT Neuendorf, Neuendorfer Weg 4 bis Am Handelspark beschlossen wird)
zur Verfügung.
Die Finanzierung ist gesichert.
Für die fachgerechte Herrichtung der Bankette einschl. Entwässerungsmulden sind in der Haushaltsplanung 2022 Mittel im Haushalt zu planen. Eine Kostenschätzung ist zu erstellen.
- OT Neuendorf ab Hauptstraße bis Am Handelspark
Für die fachgerechte Herrichtung der Bankette einschl. Entwässerungsmulden sind in der Haushaltsplanung 2022 Mittel im Haushalt zu planen. Eine Kostenschätzung ist zu erstellen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
- OT Neuendorf, Neuendorfer Weg 4 bis Am Handelspark und
- OT Neuendorf, ab Hauptstraße bis Am Handelspark
Es ist das gemeindeeigene Flurstück 185/2, Flur 1, Gemarkung Neuendorf betroffen. Die Straße und die Bankettbereiche befinden sich auf diesem Flurstück.
- OT Neuendorf, An den Kastanien bis zur Gemarkungsgrenze Richtung Bentwisch
Es sind die Flurstücke 79/8, 78, 14 und 83, Flur 1, Gemarkung Neuendorf, die sich im Eigentum der Gemeinde Broderstorf befinden, betroffen. Die Straße und die Bankettbereiche befinden sich nicht nur auf diesem Flurstück, sondern auch auf folgenden Flurstücken: 77, 76, 75, 74 verschiedener Eigentümer.
Bei der Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße in Straßenbaulast der Gemeinde Broderstorf. Nach dem Straßen- und Wegegesetzt M-V übt gem. §19 – Ausübung Eigentumsrechte -, Absatz 1 der Straßenbaulastträger die Eigentumsrechte und -pflichten aus zur Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs, zur Verwaltung und zur Unterhaltung, wenn der Straßenbaulastträger nicht der Eigentümer der Straße ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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908,3 kB
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