BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/215/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

In den Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung wurden folgende 2 Änderungen, rot markiert, eingefügt:

In § 1 Abs. 3 Satz 1 wird die Ladungsfrist um einen Tag verkürzt.

In § 6 Abs. 1 lit. (f) wird aus dem Sitzungspunkt „Berichte aus den Ausschüssen“ der SitzungspunktFragen an die Ausschüsse“.

Durch den automatischen Datenlauf des Allris-Programms stehen die per E-Mail verschickten Ladungen den Empfängern immer erst einen Tag später zur Verfügung. Das führt dazu, dass der Sitzungsdienst die Ladungen nicht 7 Tage vor der Sitzung, montags, verschicken kann, sondern diese durch das Wochenende bereits 10 Tage früher verschickt werden müssen.

Dies engt den Handlungsspielraum zur Vorbereitung der Sitzung ein und ist zeitlich gesehen so unpraktikabel wie vor der Umstellung auf die digitale Ladung.

 

Trotz dieser vom Aufwand her minimalen Änderungen wird eine Neufassung statt einer 4. Änderung empfohlen. Zum einen stammt die momentan geltende Geschäftsordnung ursprünglich aus dem Jahre 2009 und wurde damit von einer Gemeindevertretung vor 3 Legislaturperiodenr sich beschlossen und hernach lediglich geändert. Mit einer Neufassung erhält man ein in sich geschlossenes Werk dieser Gemeindevertretung für ihre Sitzungen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 17.05.2021 die Neufassung ihrer Geschäftsordnung gemäß anliegendem Entwurf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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