BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/495/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Mit Beschluss vom 04.11.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung lag in der Zeit vom 05.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Bauamt des Amtes während der Dienstzeiten öffentlich aus.

 

Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.06.2021 die Abwägung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet Neuendorf mit folgenden Punkten:

 

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Investor.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine.

 

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Anlagen

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