BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/496/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

 

Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zur Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung in das Internet einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.06.2021 die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet Neuendorf mit folgenden Punkten:

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gebilligt.

 

  1. Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zur Einsicht bereit zu halten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, der Investor trägt die Kosten des Änderungsverfahrens.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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