BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/492/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Sanierung des Spielplatzes im Pastower Weg in Roggentin wurde am 22.10.2018 in der Gemeindevertretersitzung beschlossen.

Im April 2021 wurden die Bauleistungen ausgeschrieben. 1 Angebot wurde abgegeben von Spiel und Raum GmbH & Co. KG. In der Anlage sind die Unterlagen der Angebotsprüfung und Vergabeempfehlung einsehbar.

Da die Gemeindevertretung zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht eingerichtet war, hat der Bürgermeister eine Eilentscheidung gem. § 39 Absatz 3 S. 3 KV M-V auf Grund der Bindefrist des Angebotes getroffen, die in der Anlage beigefügt ist.

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters ist von der Gemeindevertretung gem. § 39 Abs. 3 S. 4 KV M-V zu genehmigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 07.06.2021, dass die Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 39 Absatz 3 Satz 3 KV M-V vom 10.05.2021 genehmigt wird und die Leistungen zur Sanierung des Spielplatzes Pastower Weg in Roggentin an die Firma Spiel und Raum GmbH & Co. KG vergeben werden.

 

Der Bürgermeister und der 1. Stellv. Bürgermeister werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf dem Produktkonto 36600.78571 stehen im Haushaltsjahr 2021 50.000,00 Euro für die Sanierung des Spielplatzes zur Verfügung. Die Finanzierung ist gesichert.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Es sind keine Liegenschaftsangelegenheiten betroffen.

 

 

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