BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BAU/500/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung Neubau Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauhofausschuss
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10.06.2021
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17.06.2021
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Erledigt
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Amtsausschuss
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
In der letzten Sitzung des Bauhofausschusses am 04.02.2021 wurde zur Planung des Bauhofneubaus des Amtes Carbäk die Bildung einer Projektgruppe festgelegt.
Am 16.02.2021 fand die erste Beratung der Projektgruppe „neuer Bauhof“ statt. In dieser Beratung wurde unter anderem der Bedarf für den Bauhof am neuen Standort in der Gemeinde Roggentin ermittelt (siehe Protokoll). Des Weiteren wurde sich über einen Termin mit dem Planungsbüro Gebert aus Güstrow verständigt. Hier sollen die Änderungswünsche zum Bauvorhaben vorgestellt werden. Die Beratung mit dem Planungsbüro Gebert erfolgte am 22.02.2021.
Zu Beginn der Planung wurden, aufgrund der vorhandenen Hochspannungsleitungen am Standort, die Stellungnahmen der zuständigen Netzbetreiber vom Planungsbüro eingeholt. In der Stellungnahme von 50hertz vom 11.03.2021 (Anlage 1) wird mitgeteilt, dass ein Abstand von 23 m beidseitig der Hochspannungstrasse von der Bebauung freizuhalten ist und ein Abstand von 50 m beidseitig hinsichtlich Bau-, Nutzungs- und Höhenbeschränkung zu beachten ist.
Im B-Plan ist ein Schutzstreifen von beidseitig 30 m mit beschränkter Bebauungshöhe zu beachten. Da der B-Plan eine einzuhaltende Bauvorschrift ist, wurden nur die 30 m statt der 50 m bei der Planung durch das Planungsbüro berücksichtigt. Nach telefonischer Nachfrage durch Frau Schulz vom Planungsbüro bei Herrn Lembcke von 50hertz wurde vereinbart, die Planung vorab von 50 Hertz prüfen zu lassen. Herrn Lembcke wurden zwei Planungsvarianten übermittelt (Planung Variante 1 und 2).
Nach Auswertung durch 50hertz wird die Variante 2 bevorzugt, da dort die offenen Lagerflächen außerhalb des Freileitungsstreifen liegen (Anlage 2).
Am 26.05.2021 hat Herr Holtz eine E-Mail von Herrn Dr. Paust von 50hertz aus Berlin erhalten. In dieser Mail wird über den Umbau der 220KV-Leitung zwischen Güstrow und Bentwisch zu einer 380KV-Leitung informiert. Nach Aussage von Herrn Dr. Paust befindet sich das Leitungsbauprojekt noch ganz am Anfang der Planung. Ob die 380 KV-Leitung am Standort der jetzigen 220 KV-Leitung gebaut wird, steht noch nicht fest. Zu der Frage welcher Abstand zu einer 380 KV-Leitung eingehalten werden muss, konnte keine konkrete Aussage gegeben werden, da dort mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Das Höchstmaß von dem man im ungünstigsten Fall ausgehen müsste beträgt 45 m. Zur Übersicht hat Frau Schulz den Schutzstreifen von 45m im Lageplan der Variante 2 dargestellt (Anlage 3).
Derzeit hat 50hertz keine rechtliche Handhabe diesen Abstand zu fordern, da noch kein Planfeststellungsverfahren läuft.
Die Prüfung der vergaberechtlichen Vorschriften hat ergeben, dass die Planungsleistungen für den Bauhofneubau ausgeschrieben werden müssen. Laut Kostenschätzung vom Ingenieurbüro Gebert betragen die Kosten für die Realisierung des Vorhabens insgesamt rund 1.770.400,00 EUR netto (Stand 09.06.2021- Anlage 4).
Maßgeblich für die Wahl der richtigen Vergabeart ist der voraussichtliche Gesamtwert der vorgesehenen Leistung (§ 3 VgV). Die weiteren Planungsleistungen sind mit geschätzt 20 % des Gesamtauftragswertes anzurechnen, mithin mit ca. 364.080,00 EUR.
Somit übersteigt der geschätzte Auftragswert der Planungsleistungen den derzeitigen Schwellenwert von 214.000,00 EUR, sodass die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) anzuwenden ist und eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistung erfolgen muss.
Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter Herrn Weiß wurde festgelegt, dass eine Umfahrt der Lagerplätze, wie in Variante 1 dargestellt, bei der Planung des neuen Bauhofes berücksichtigt werden soll. So kann das Be- und Entladen der Schüttgutlager problemlos erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bestätigt in seiner Sitzung am 17.06.2021 die vom Planungsbüro Gebert aus Güstrow vorgelegten Planungsunterlagen und beschließt die weitere Planung in Anlehnung an die Variante 1 auf dem Flurstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 83/37.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk bestätigt in seiner Sitzung am 17.06.2021 die vom Planungsbüro Gebert aus Güstrow vorgelegten Planungsunterlagen und beschließt die weitere Planung in Anlehnung an die Variante 2 auf dem Flurstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 83/37.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 3:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021
die Planungsleistungen (Leistungsphase 1 - 9) EU-weit auszuschreiben. Der Zuschlag ist dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen.
Die Amtsvorsteherin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für den Neubau des Bauhofes inkl. Planungsleistungen, belaufen sich gem. vorläufiger Kostenschätzung auf ca. 2.106.776,00 Euro.
Im Teilhaushalt 2 des Amtes Carbäk stehen auf dem Produktkonto 11403.0960000/7852200 finanzielle Mittel in Höhe von 1.000.000,00 Euro zur Verfügung.
Im kommenden Haushalt 2022 werden im TH 2 auf dem Produktkonto 11403.0960000/7852200 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 2.500.000,00 EUR eingeplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Erwerb der Flurstücke 83/37 und 84/30, Flur 1, Gemarkung Roggentin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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969,1 kB
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5
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883,2 kB
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6
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1 MB
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7
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1,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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503,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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