BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV//087/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Carbäk haben durch Beschlüsse der Gemeindevertretungen die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses dauerhaft auf das Amt Carbäk übertragen. Für die ordnungsgemäße Wahldurchführung ist gem. § 9 Abs. 3 LKWG M-V der/die Gemeindewahlleiter/in und ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Die Wahlleitung trägt im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

Die Namen der Gemeindewahlleitung sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 13-02-2014 mit Beschluss AA 15/02/14

Herrn Torsten Fahning zum Gemeindewahlleiter sowie mit Beschluss AA 03/01/2019 Frau Virginie Räth zur Stellvertreterin bestimmt. Aufgrund der personellen Veränderungen (ckkehr aus der Elternzeit von Frau Puffpaff-Ebert) ergibt sich die Notwendigkeit der Neuwahl eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss wählt in seiner Sitzung am 17.06.2021 Frau Katrin Puffpaff-Ebert (dienstansässig im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf) zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Vorbereitung und Durchführung der Bundes- und Landtagswahlen am 26.09.2021 sowie aller zukünftigen Wahlen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten: keine

 

 

 

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